“Mit welchem Recht !“ ? –

Die Zerstörung der Prinzipien eines Freiheitlichen Rechtsstaats: “Meinungs“-„Freiheit“ statt DENKPFLICHT, die Vernachlässigung von Werten, Unterlassung progressiver Erweiterung und Umkehr des Rechts

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  – September 05th, 2020

            INHALTSVERZEICHNIS

01.“DIE LINKEN JAMMERN”, jaaber vielleicht haben Sie die anderen noch nicht gehört ?

02. Der Freiheitliche Rechtsstaat muß jeglichenGehorsamverachten                                       

03. Gegen den Fetisch „(absoluter)Meinungsfreiheit“, und für Denkpflicht: das Kohärenz-Prinzip der Entwicklung von Verantwortlichkeit und Erkenntnis statt Willkür von „Mehrheits“-Herrschaft

04. Der Rattenlauf des „Populismus“ – Die Zweckentfremdung des Staates durch „Politik“                              

05.Meinungsfreiheit“ statt Denk- und Kohärenz- Pflicht und die Folgen: allgemeine Bürgerrechts- und Eigentums- Verhinderungspolitik

06. Verschleiern wirklicher Kosten scheinbar „sozialer“ Förderung                                                           

07. Von „Mitte“ und Konservativen“ selbst geschaffen : so genannte, scheinbareLinke Hegemonie“                          

08. Totengräberei des Rechtsstaats und Irrenhaus-„Logik“                                                                   

09. Die notwendige Umkehr des Rechts : als Werte orientiertes, „konservatives“und  freiheitlich-progressives und zugleich anti-kommunistisches Prinzip      

10. Die Stärkung von Bürgerrechten als unabdingbarer Beitrag zur Akzeptanz einer freiheitlichen  Ökonomie

11. Der Vorrang des Rechts gegenüber „Herrschaft“ oder „Mehrheit“ als Grundmerkmal des Freiheitlichen Rechtsstaats

12. Freiheit ist grundsätzlich unteilbar – und kein Selbstzweck                                                            

13. Die Vernachlässigung von Werten als Zeichen der Unfreiheit                                                         

14. Zangenbewegungen vorgeblicher „Gegner“ : gemeinsam gegen alle Freiheitlichkeit                                

15. „Bewußtsein von den Abhängigkeiten“, statt „Freiheits“- Ideologie                                                       

„Se vogliamo che tutto rimanga come è, bisogna che tutto cambi.“ – Citazione dal Giuseppe Tomasi di Lampedusa(1896-1957)  “Il Gattopardo”, Editore Feltrinelli, Milano, 1958.

„Wenn wir wollen, dass alles bleibt wie es ist, dann ist nötig, dass alles sich verändert.“ – Zitat aus Giuseppe Tomasi di Lampedusa (1896-1957) : „Der Leopard“, Übersetzung von Charlotte Birnbaum. 1. Kapitel, München (Piper), 1959, S. 32

01. “DIE LINKEN JAMMERN”, jaaber vielleicht haben Sie die anderen noch nicht gehört ?

“Die linke Hegemonie in Staat, Medien, Gesellschaft, Bildungseinrichtungen u.v.a. untergräbt das bürgerliche Fundament der erfolgreichen ‚westlichen‘ Leistungsgesellschaft…“

„Die Linken jammern nur und spielen erfolgreich die ‚Opfer‘-Rolle, (er)finden ständig neue ‚Opfer‘, denen sie Wohltaten unseres Reichtums, der angeblich (nur) durch ‚Ausbeutung‘ zustande gekommen sei, zugute kommen lassen wollen, ohne irgendetwas Produktives zum Fortbestehen und Vermehren des Reichtums zu tun, da sie dann ja bei Erfolg womöglich als selbst zu ´den Ausbeutern` gehörend gewähnt werden könnten…“

Solche und ähnlich konstatierte Behauptungen oder Feststellungen über den Zustand `westlicher´ Gesellschaften sind zumindest nachvollziehbar und erscheinen mehr als berechtigt: die Gesellschaft zehrt sich selbst auf, wird zur ‚Anspruchs‘- Gesellschaft, ohne den Ansprüchen, die Ansprüche erst realisieren könnten, selbst gerecht werden zu können oder auch nur zu wollen.

Doch stellt sich hier die Frage, ob denn diejenigen, welche auf den Grundlagen von „Leistung“, und den Voraussetzungen dazu wie (selbst-)kritischem Bewußtsein, der Selbst- Anforderung, immer besser zu werden, nie stehenzubleiben – was vielleicht Andere als „(Selbst-)Ausbeutung“ auffassen oder diffamieren wollen –, überhaupt selbst gerecht werden oder sie eher selbstgerecht sind und sich ebenso etwas vormachen wie „Linke“/ „Liberals“, und die „Schuld“ für die Folgen davon bei Anderen, aber nicht (auch) sich selbst sehen wollen ?

Genauso wie sich „Leftists“/“Democrats“ – die selbst ernannt „Guten“ – fragen müssten, wie es kommen konnte, dass eine ziemlich beschränkt erscheinende Person wie Donald T. „Präsident“ werden konnte und was sie selbst dazu beitragen, hätten „Liberale“, „Mitte“, „Konservative“ sich selbstverständlich zu fragen, wie eine solche scheinbare „Linke Hegemonie“ in nicht wenigen und nicht unbedeutenden Bereichen entstehen konnte und ob und wie sie dies selbst (mit-)verursacht haben ?

Die so genannte oder scheinbare „Linke Hegemonie“ erscheint als Folge des Vergessens von Verfassungsprinzipien: diese aber sind weder „liberal“ (sondern klar dezidiert) noch „konservativ“ (sondern eher progressiv) noch „links“ (sondern klar Eigentum erfordernd und stärkend und „den Staat“ auf reine Grundaufgaben beschränkend) noch „bürgerlich“ (sondern klar eine grundsätzliche Vielfalt von Lebensformen ermöglichend), und unhintergehbar für den Bestand eines Freiheitlichen Rechtsstaates.

In dem durch die Vernachlässigung von Verfassungsprinzipien entstandenen Vakuum konnte sich eine Grundhaltung der Beliebigkeit breitmachen, die als scheinbar „links“ erscheint oder von bürgerlich-„konservativer“ Seite als solches beargwöhnt wird, ohne dass sie irgendwie „links“ wäre, sondern höchstens von „Linken“ vereinnahmt wird, um sich als scheinbar „freiheitlich“ darzustellen und zu verdecken, dass tatsächlich „linke“ Ideologien alles andere als freiheitlich, und weithin unpopulär sind und abgelehnt werden – „Linke“ nutzen es sozusagen als Trojanisches Pferd, ähnlich wie z.B. „rechtgläubige“ Muslime, die extrem reaktionär sind, und dies mit ihren Forderungen nach „Toleranz“ verdecken.

„Rechten“, „Konservativen“, „Bürgerlichen“ dient diese Überlassung der progressiven Umsetzung von Freiheits- und Individualrechten an vorgeblich „Linke“ zur Abwehr von allem, das zu begreifen, zu respektieren, wertzuschätzen sie zu verlogen, doppel-„moralisch“, verklemmt sind, und ebenso dazu, zu verdecken, dass sie selbst keinesfalls Hüter des Freiheitlichen Rechtsstaats sind, sondern permanent gegen dessen Prinzipien verstoßen.

                   02. Der Freiheitliche Rechtsstaat muß jeglichenGehorsamverachten

Tatsächlich stellen Grundprinzipien der Verfaßtheit eines Freiheitlichen Rechtsstaates auf Basis des Individualrechts sehr hohe Anforderungen an alle Individuen – und weder „Bürgerliche“ oder „Konservative“ noch „Linke“ wollen sich an diesen messen; beide sind nicht in der Lage oder Willens, diesen Grundsätzen zu entsprechen: denn sonst würden sie sich nicht hinter Ideologien oder „Parteien“ verschanzen.

Der Freiheitliche Rechtsstaat verlangt und benötigt Erkenntnis – und kann daher nirgends weder „konservativ“ noch „links“ sein: „Parteien“ gehörten vielmehr verboten, sie tragen zur „Meinungs“-Bildung bei, nirgends zu Bildung und Erkenntnis: so genannter „Populismus“ ist das Wesen eines „Parteien“-Staats, nicht dessen „Ausnahme“ oder „Extremismus“.

Wer das Beste für einen „Staat“, ein Gemeinwesen, die Ökonomie, das Gesundheitswesen, die Ökologie und alles weitere will, der muß unweigerlich alle „(Interessen-)Gruppen“, alle Einzelnen, alle „Parteien“ vor den Kopf stoßen, sie zur Kritik und Selbstkritik auffordern: der Zwang, „gewählt“ werden zu wollen, ist mit dieser Notwendigkeit kritischen Bewußtseins völlig unvereinbar.

Die so genannte „Aufklärung“ hat zum „Freiheitlichen Rechtsstaat“ auf Basis des Individualrechts geführt.

Das bedeutet, dass es kein „Kollektivrecht“ (mehr) gibt – wie beispielsweise durchgängig in der „Islamischen Welt“ und dem „Islamischen Recht“, das Individualrechte praktisch nicht kennt und/ oder unter „Gottesvorbehalt“ stellt -, und sich grundsätzlich kein Bürger gegenüber Kollektiven wie „Kirche“, „Staat“ , „Volk“, „Partei“ oder anderen Vereinigungen verantwortlich zu fühlen hat.

Denn das republikanische Recht, die Rechtsstaatlichkeit, der Verfassungsvorrang, die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Fundamentalnorm des Grundgesetzes bindet nicht nur „den Staat“ bei allen seinen Handlungen an Recht und Gesetz,  dadurch wird nicht nur staatliche Macht begrenzt und es werden individuelle Rechte und Freiheiten geschützt. 

Sondern auch die so genannte „Volkssouveränität“ oder das „Mehrheitsprinzip“ werden vor dem Übergreifen in totalitäre Herrschaft beschränkt und eingegrenzt, etwa durch so genannten „Minderheitenschutz“ oder durch den so genannten „Pluralismus“ – ein unklarer, beliebiger und ungenauer Begriff, der wieder suggiert, „der Staat“ habe einen „-ismus“ zu kreieren, herzustellen oder zu „schützen“ statt einfach die natürliche Freiheit unter Beachtung der Menschenwürde zu gewährleisten – , einen grundsätzlich freien Wettbewerb konkurrierender politischer Kräfte, politische Gleichberechtigung und gleiche Chancen politischer Mitwirkung für alle Bürger, die Möglichkeit zur Bildung und Ausübung von „Opposition“ (auch dies eine unklare Begrifflich- und Inhaltlichkeit, die suggeriert, „Opposition“ sei per se gut, richtig oder notwendig, auch dann wenn es mehr oder weniger nur eine richtige und adäquate Haltung oder Erkenntnis geben sollte oder die „Opposition“ Unhaltbares vertritt).

Die über allen Gesetzen und jeglicher „Mehrheit“ stehende Verfassung bindet nicht nur Gesetzgebung sowie alle staatlichen Organe, sondern auch jeden Einzelnen sowie „das Volk“ insgesamt, und wenn noch so viel „Mehrheiten“ (oder auch „oppositionelle Meinungen“) angeführt werden.

Der so genannte „Minderheitenschutz“ beinhaltet nicht etwa zuletzt, sondern eigentlich nur, dass die Definition von Menschen zu „Minderheiten“ sich zumeist nur auf eine einzige Eigenschaft oder ganz wenige Eigenschaften unter etlichen beziehen kann – während auch Angehörige von als zu „Minderheiten“ gehörig Definierten ansonsten völlig ähnliche und gleiche Eigenschaften haben wie Angehörige von „Mehrheiten“, und damit selbstverständlich auch unterschiedslos gleiche Rechte.

Wer sich daran nicht orientieren zu müssen „meint“, gegen den würde sich berechtigt das Prinzip der „wehrhaften“ Demokratie richten, die Ahndung von Verletzungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: hierfür kann es keine „Meinungs“-„Freiheit“ geben !

Der BegriffMinderheitist allerdings bereits ein anti-demokratischer und willkürlicher – der entsprechend oft mißbraucht wird.

Solche Erkenntnisse des für alle gleichen Individualrechts sind ein echter Fortschritt etwa gegenüber den „Gottesstaaten“ mit „Islamischem Recht“, das kein Individualrecht kennt.

Auch wenn dann verantwortliches Handeln von Staaten mit Freiheitlichem Individualrecht daher grundsätzlich nicht mehr erzwungen werden kann, ist dies sehr gut so, und unhintergehbar.

Auch so genanntedemokratische Mehrheitenkönnen selbstverständlich keinen Gehorsam verlangen.

Sie sind nicht der absolutistische Souverän: solche für alle Zeiten abzuschaffen, ist vielmehr das Kennzeichen der Republik, und wirklicher Demokratie.

„Demokratische Entscheidungen“ können grundsätzlich als nicht mehr als „Stimmungsbilder“ aus mehr oder weniger zufällig entstandenen/ definierten „Mehrheiten“ aufgefasst werden, die selbstverständlich als „Minderheiten“ zufällig Definierte (im passiven und aktiven Sinne) gleichermaßen zu beachten haben – denn alles andere wäre ja gerade anti-demokratisch.

03. Gegen den Fetisch „(absoluter)Meinungsfreiheit“, und für Denkpflicht: das Kohärenz-Prinzip der Entwicklung von Verantwortlichkeit und Erkenntnis statt Willkür von „Mehrheits“-Herrschaft

„Meinungs“-„Freiheit“ verhält sich zur Freiheit des Denkens und zur Denkpflicht wie Fusel zu einem Domain- oder -Château-Wein.
Ein Empfinden für „Andere“, „sozial verträgliches“ Verhalten müssen und können daher auf andere Weise als durch „Meinungs“-„Freiheit“ in den Individuen gefördert werden: solche „Werte“ reklamieren allerdings nicht nur „Mitte“, „Konservative“, „Liberale“ für sich – sondern auch „Linke“ oder „Kommunisten“ … aber (wo) wird es wirklich gefördert ? Oder nicht gerade behindert, ja, bestraft …?

 
Eine „Meinung“ hat bereits ein anderthalbjähriges Kind.
Das ist keine Leistung, und überhaupt nichts, was in irgendeiner Weise zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen beiträgt. Dennoch werden in der „Schule“ Kinderchen im „Gemeinschafts“-(!)-kunde- Unterricht schon allein dafür „gelobt“, eine „Meinung“ äußern zu können.

Umso überzeugender gefördert würde es etwa, je mehr politisch verantwortlich Handelnde selbst überzeugend wären.

Hier gibt es allerdings – nicht erst, aber besonders in der „Corona-Krise“ deutlich geworden – eklatante Versäumnisse – z.B., aber nicht nur dabei, „Demokratie“ mit „Mehrheiten“ zu verwechseln und sie anzuführen, wenn es einem paßt, aber andere „Mehrheiten“ zu ignorieren.

Alle Angehörigen von zu „Minderheiten“ Erklärten haben also zu annähernd hundert Prozent dieselben oder die gleichen Fähigkeiten, Eigenschaften, Bedürfnisse – und damit Rechte – wie zu „Mehrheiten“ Erklärte.
Nur da liegt der Schlüssel zum menschlichen Fortschritt: wer nicht grundsätzlich in der Lage ist, sich selbst in allen Anderen zu erkennen, und auch nicht, dass er nur rein zufällig Der ist, für den er sich hält, für den er gehalten wird und als den er sich definiert, kann nicht demokratisch sein.

Wenn ein Staat die Pflicht zu solcher Erkenntnis nicht von jedem einfordert – also nicht zu „Toleranz“, sondern zum Imperativ des *Verstehen*- Wollens -, kann er sich nicht in demokratischer und menschenrechtlicher Weise entwickeln.

Ein Staat hat also das Handeln von Menschen/ Einzelnen und Gruppen danach zu beurteilen, welchen Grad des unbedingten Imperativs zum *Verstehen* sie beinhalten.
Und diese Elle auch an „sich selbst“ anzulegen.

Ohne dies gibt es weder „Demokratie“ noch „Fortschritt“ : in Anführungszeichen, denn diese können stets nur vorläufig sein.

Die Ideologie der so genannten „Meinungsfreiheit“ geht leider davon aus, dass es nicht darauf ankommen soll, ob z.B. Demonstrierende bzw. „Meinende“ „sympathisch“ oder ob ihre „Meinungen“ in irgendeiner Weise kohärent sind oder zumindest die Absicht der Herstellung einer Kohärenz erkennen lassen, also die Absicht, Kritik zuzulassen und einen Gesamtzusammenhang zu betrachten.

Hier müßte man die Ideologie der „(absoluten)Meinungsfreiheit“ kritisch betrachten und ggf. andere Maßstäbe anlegen.

               04. Der Rattenlauf des „Populismus“ – Die Zweckentfremdung des Staates durch „Politik“

Es gibt einen Populismus der „Mehrheit“, der sich nirgends von anderen oder anders definierten Formen des Populismus unterscheidet: er grenzt aus, er fragt nicht nach, er gibt sich mit Klischees zufrieden, und er ist konformistisch, wozu auch gehört, dass er begründete Prinzipien vernachlässigt oder sogar missachtet.
Zur Ehrenrettung des Populismus könnte gesagt werden, dass er deswegen zu Recht in Verruf geraten ist, weil er mißbraucht wurde und wird von Leuten, die betont einseitige, unwahre, die Realität verzerrende, dogmatische, bewußt an Emotionen anknüpfende Aussagen verbreiten, um bei rezent aktuell bis dringend eingestuften Themen schnelle Aufmerksamkeit und unter Weglassung weitgehend jeder Kritik und Reflektion und krasser Verkürzung „Zustimmung“ und „Wähler“ zu erlangen.

Grundsätzlich wäre es aber denkbar, dass jemand – sogar als „Politiker“ – tatsächlich gründlich nachgedacht und ehrenwerte konstruktive parteiferne Absichten für die Gesellschaft und entsprechende Gedanken und Vorschläge entwickelt hat und dies in eine Sprache verpackt, die kurz und prägnant die Wirklichkeit in ihrer Breite annähernd wahrhaft, berechenbar und verläßlich bis vertrauenerweckend wiederzugeben versucht, so dass mehr oder weniger jeder sie verstehen kann: das wäre zumindest theoretisch denkbar …

… nur leider ist es kaum realistisch – obwohl zu den ehernen unantastbaren Prinzipien eines Rechtsstaats dagegen z.B. die „Rechtssicherheit“, die Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlicher Maßnahmen gehört, z. B. durch Verbot rückwirkender Gesetze.

Ein solches Verbot, das zu erhaltende Prinzip des Vertrauensschutzes ist an mehreren Stellen der Verfassung und Rechtsprechung verankert: wie etwa GG Art. 103, StGB § 1, oder an verschiedenen Stellen des Verwaltungsrechts.

Das BverfG hat hierzu mehrere grundlegende Urteile gesprochen, etwa 07. 07. 2010 – 2 BvL 14/02 u.a.(http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/ls20100707_2bvl001402.html).

Hier ging es um eine so genannte „Spekulationsfrist“ bei Verkäufen von Grundstücken und Anteilen an Unternehmen sowie Besteuerung von Abfindungen und ähnliche Entschädigungen: es könne gemäß BVerfG die nachträgliche Besteuerung von „bereits entstandenen, steuerfrei erworbenen Wertzuwächsen“ nicht durch „die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen“ gerechtfertigt werden. Damit wurde dem Vertrauensschutz Vorrang vor rückwirkenden Verschärfungen – diese als eine Art Zweckentfremdung des Staates durch Mißbrauch von „Macht“ durch Politiker – Vorrang eingeräumt.

Ein weiteres, konkretes Beispiel:
Es gibt – höchstrichterliche ! – Rechtsprechung (BGH, VR 72/09, veröffentlicht 15. 01. 2010), die bestätigt, dass es „Zweckentfremdungvon Wohnraum nicht gibt, nicht geben kann, solange der Wohnraum zum Wohnen genutzt wird, egal ob für ein paar Stunden, Tage, Wochen, Monate oder unbefristet …!


Der Eigentümer ist vollkommen frei in der Nutzung durch sich selbst oder der Vermietung, solange es Wohnzwecken dient.

Auch temporäre Vermietung zum Wohnen ist also Wohnnutzung ! Exakt so geht es aus der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung von 2010 hervor: wozu gibt es diese eigentlich, wenn diese von „Politikern“ mißachtet wird und Politiker keiner einzigen „Partei“ auf die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen ?


Dennoch also verwenden zahlreiche Kommunen in Deutschland eine Irre führende, von der Rechtsprechung ausdrücklich nicht gedeckte und bestätigte Definition angeblicher „Zweckentfremdung“, und behaupten somit rechtswidrig, temporäre Vermietung sei „Zweckentfremdung“, also keine Wohnnutzung; eine solche Behauptung aber ist nicht vom Recht und nicht von der Rechtsprechung gedeckt …!

Solche „Zweckentfremdungsverbote“ – erst recht rückwirkende, wie in Berlin  – sind daher komplett rechtswidrig.

„Linke“ haben den rechtlich und sachlich hier völlig unzutreffenden Begriff „Zweckentfremdung“ für eine Wohnnutzung erfunden, als ideologischen Kampfbegriff, – sprich: der Volksverhetzung – und niemand, auch kein „Nicht-Linker“,  stellt richtig, dass Wohnnutzung wederZweckentfremdung“ sein kann noch gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung eine solche ist.

Der Begriff „Zweckentfremdung“ wäre erst dann zutreffend, wenn Wohnräume gewerblich oder anderweitig nicht zum Wohnen genutzt würden, z.B. von Anwalts-, Arzt-, Physio- oder Psychotherapiepraxen: gerade diese aber genießen Bestandsschutz, der Temporär- Vermietern rechtswidrig versagt wird: ihnen wurden erteilte Genehmigungen rückwirkend, rechtswidrig, entzogen …!

Warum wohl ? Weil Ärzte oder Anwälte starke Lobbies haben und Rückendeckung in der Bevölkerung.

Das haben temporär Vermietende nicht.

Mithin eine populistische Vorgehensweise, deren Rechtswidrigkeit „gegen das Volk“ auszusprechen und entsprechend einzuklagen kaum jemand wagt.
Solche Feigheit rächt sich, wenn der unwidersprochenen „linken“ Volksverhetzung nicht Einhalt geboten wird.

„Politisch durchsetzbar“ war das eben nur aufgrund der vorherigen Volksverhetzung gegen Untervermieter oder temporäre Vermieter der eigenen (!) Wohnung: es handelt sich hiermit um eine faktische Enteignung, welche aber nur ganz eng begrenzt und genau definiert überhaupt durchführbar ist und gesetzeskonform wäre.

Gegen diese „linke“ Volksverhetzung sind „Konservative“ oder „Liberale“ kaum bis gar nicht vorgegangen.

Während „Linke“ ihr „Klientel“ voll aufgehetzt haben, unterließen „Liberale“ oder „Konservative“ es fast vollständig, ihr „Klientel“ zu schützen – sie biederten sich beim „Volk“ an.

Was haben „konservative“ und auch „liberale“ Politiker dagegen getan, dass vor allem – aber nicht nur – „linke“ Stadt- und Kommunal- Regierungen dennoch in rechtswidriger Weise eine „Zweckentfremdung“ behaupteten und entschädigungslos Betreiber temporärer Vermietung zur „Rückführung“ in unbefristet vermieteten Wohnraum unter also rechtswidrigem Druck zwangen ?

Was taten „Rechte“, „Liberale“, „Konservative“, „Bürgerliche“ gegen dieses rechtswidrige Handeln vor allem „Linker“ (SPD/ SED,“Linke“/ „Grüne“) ?
Was taten sie gegen diese „linke“ Volksverhetzung
NICHTS.

Sie machten mit, und erklärten damit „linkes“ verfassungs-/rechtswidriges Handeln, das Entrechten von Eigentümern gegen bestehendes Recht, gegen höchstrichterliche Rechtsprechung, für richtig.
Aus Feigheit gegenüber dem von „Linken“ aufgehetzten „Volk“.

Und sie beschweren sich nun über „Linke Hegemonie“…

Auf einmal war „AirBnB“ das Böse schlechthin: sowohl bei denen welche sonst behaupten, das Eigentum und seine freie Verfügbarkeit durch den Eigentümer als einen essentiellen Eckpfeiler jeglicher freien Gesellschaft angeblich zu „verteidigen“, wie auch etwa bei denjenigen welche sonst „Diversity“, „freien Austausch“, „Internationalität“ oder „sharing economy“ in ihren Worthülsen als „besonders demokratisch“ vereinnahmen wollen.

Wohl nicht das erste Mal wird klar, dass jegliches „Vertrauen“ in „die Politik“, „den Staat“ als ungerechtfertigt erscheint: diese verachten Grundsätze des Rechts und „legen“ diese entsprechend „aus“, sobald es ihnen genehm ist und „das Volk“ keinen Widerstand leistet.
Es kann nur als Illusion erscheinen, anzunehmen, in „der Politik“ ginge es darum, einen freiheitlichen Staat zu verteidigen: bei der erstbesten Gelegenheit zerfallen ihre hehren Worte zu Staub und sie „opfern“ jegliches Prinzip der Freiheitlichkeit in ihrem elenden Rattenlauf nach „Wählerstimmen“ oder „Sachzwängen“.

Wenn es eine „Hegemonie“ gibt, dann keine „linke“, „rechte“ oder sonstige einer politischen Richtung, sondern festzustellen scheint hier – um beim Begriff zu bleiben –  eine allgemeine Hegemonie der Zweckentfremdung des zeitlich begrenzt erteilten Auftrags zur politischen Gestaltung, im Sinne der Vereinnahmung von Politik und Staat für jeweils völlig eigene politische oder auch persönliche Zwecke, aber nicht für die von Bürgern und nicht im Sinne des allgemein für diese und den Staat in der Gesamtheit bestmöglich Anzustrebende.

Es ist hier erneut zu gemahnen an die Vorreiter und Erschaffenden der Freiheitlichkeit, der „Aufklärung“, wie etwa John Locke und die von ihnen aufgestellten unabänderlichen Grundsätze:
Schutz der Freiheit, des Lebens/ der Unversehrtheit und des Eigentums: dies sind die Grundvoraussetzungen der Freiheitlichkeit und damit auch des freien Denkens als Voraussetzung gründlich durchdachter demokratischer“ Entscheidungen“(sh. John Locke : „Two Treatises of Government“, Orig. 1689, [Zwei Abhandlungen über die Regierung] übersetzt von Hans Jörn Hoffmann, hrsg. und eingeleitet von Walter Euchner, Frankfurt am Main/ Suhrkamp, 1977).

Verstößt ein „Staat“ gegen diese Gewährung und Stärkung der genannten Grundrechte, hat er sein Daseinsrecht verwirkt, der Bürger hat das Widerstandsrecht.

Macht er hiervon keinen Gebrauch, ist er mitschuldig an der Zerstörung des Freiheitlichen Rechtsstaats.

 05.„Meinungsfreiheit“ statt Denk- und Kohärenz- Pflicht und die Folgen: allgemeine Bürgerrechts- und Eigentums- Verhinderungs- Politik

So genannterMieterschutzoder so genannterSchutz vor hohen Mieten“ – gerade für Gering Verdienende – sind berechtigte Forderungen; nur darf es nicht auf Kosten der Allgemeinheit, nicht ohne Einbeziehung der Gesamtgesellschaft und Betrachtung der Folgen einer Politik und nicht zu Lasten einzelner als angebliche „Sündenböcke“ Diffamierter gehen.

Mieterschutz oder Schutz vor hohen Mieten in sinnvoller und nachhaltiger Weise würde dann ohne Volksverhetzung, sondern in Zusammenarbeit, Wertschätzung, Förderung und Einbeziehung der ökonomisch maßgeblich Handelnden vor sich gehen.

Gerade am Beispiel der so genannten „Wohnungspolitik“ und der „Baupolitik“ zeigt sich, dass „Linke“ und „Rechte“ – die sich für den Bürger als „Gegner“ aufspielen – die gleiche Politik mit der Folge oder Gefahr der Entrechtung aller Bürger betreiben.

Sie betreiben nicht z.B. etwa „Mieterschutz“, sondern gemeinsam Eigentumsverhinderungspolitik.

Nichts macht den Bürger unabhängiger vom „Staat“ als Eigentum: weshalb sollten „Politiker“, die „vom Staat“ profitieren und von den „Steuer“-Einnahmen existieren, also dem Bürger mehr Rechte und mehr Eigentum zugestehen ?

Wie kommen Bürger darauf, dass „Politiker“ dies im Sinn haben könnten?

Bürger müssen schon darauf bestehen, dass sie zu ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten kommen, und dass die für ein wahrlich demokratisches Gemeinwesen – oben von John Locke zitierten –   unabdingbaren Voraussetzungen eingehalten werden – statt Parolen verlogener „Politiker“ , die bloß das rein egozentrische  – „asoziale“ –  Ansinnen haben, „gewählt“ zu werden, nachzulaufen !

Die Folge dieser ursprünglich nur „linken“ Volksverhetzung ist ein Rückfall hinter bereits gewonnene Erkenntnisse: bereits vor, und noch mehr nach der „Wende“ verkauften Kommunen, Bund und Länder massenhaft ihre im so genannten „Sozialen Wohnungsbau“ gehaltenen Bestände, aus der Erkenntnis, dass dies für „den Staat“ einfach zu teuer ist, dass er Wohnungsbewirtschaftung nicht kann, ebensowenig wie irgendein anderer Teilbereich der Ökonomie jemals „staatlich“ funktionieren könnte.

Statt „Enteignungs“- Geboten müßte ein rechtsstaatliches Grundgesetz eigentlich jegliches Verbot vonVerstaatlichung“ enthalten, allenfalls begrenzt und temporär aus bestimmten Gründen möglich.

Hingen Preisschilder an „Sozialwohnungsbauten“, so würde dort niemand wohnen wollen, sie wären „unbezahlbar“, wenn das Verhältnis der – vorsichtig ausgedrückt –  geringen Leistung zum die Subventionen „der Allgemeinheit“ enthaltenden Preis deutlich würde.

All das ist aufgrund der „linken“ Volksverhetzung vergessen: „Sozialer Wohnungsbau“ – de facto: das Schaffen von Ghettos – dient wieder als ultimative Lösung; sachliche Befassung wird von „Empörten“ und selbst ernannten „Mieterschützern“ niedergeschrieen: in der Regel denselben, die sich über die gleichen Verhaltensweisen bei Rechten „empören“.

Der Staatgreift hier nirgends versachlichend und ordnend ein, wo die seitHartzIV“/“Alg-2eingesickerte Bevormundung und Entrechtung von bedürftigen Bürgern auf alle ausgedehnt werden soll.

Mit dieser hat – wie etwa von  Ex-DDR- Bürgerrechtlern wie Bärbel Bohley vorausgesagt – das Blockwart- und StaSi- „Denken“ wieder Einzug gehalten, und scheint nun unbemerkt auf die gesamte Gesellschaft ausgedehnt zu werden, je nachdem wer gerade als Sündenbock, „Republik- Schädling“ oder z.B. Besitzer so genannten „(„jüdischen“)Raffkapitals“ ausgemacht wird

Wer wirklich und tatsächlich „rafft“, ist mindestens fraglich.

In „gemeinnützigen“ Wohnliegenschaften wohnen allerdings nicht nur wenig Begüterte. Es müßte sich hier eigentlich die Frage stellen, warum sich die «Allgemeinheit» an den Wohnkosten eines Teils des Mittelstands beteiligen soll ?

Die so genannte „Subjekt-Förderung“, die dagegen kaum eine Rolle spielt, hätte diverse Vorteile: zum einen ist sie zielgerichteter, weil sie nur denen zugute käme, welche die Bedingungen (meist bezüglich Einkommen und Vermögen) erfüllen : ginge es tatsächlich darum, den Schwächsten auf dem Wohnungsmarkt zu helfen, wäre eine direkte finanzielle Unterstützung dieser Haushalte effizienter.

Des Weiteren würde diese umgehend wirken, während die Erstellung neuer, „preisgünstig“ genannter  Wohnungen einige Jahre dauert.

Zudem würden die unterstützten Personen flexibel bleiben, also ihre Freiheit bewahren können: sie müssten nicht dort wohnen, wo die vergünstigten Wohnungen sind, was einer “Entmischung“ entgegenwirkt.

Etliche, die ehedem – vor so genannten „Zweckentfremdungsverboten“ – sich durch Unter- und Weitervermietung noch im „angesagten Kiez“ das Wohnen leisten konnten, durften dies danach nicht mehr, und müssen zudem – via Alg2-/“HartzIV“-Kontrolle – jeden Zuverdienst „anrechnen“ lassen. Sie mußten ihre Wohnungen „im Kiez“ verlassen und in „preisgünstige“ Ghettos ziehen.
Die Folgekosten sind ein enormes Minus-Geschäft für die gesamte Gesellschaft.

Angeblich sollen es ja die „hohen Mieten“ sein, welche die so genannte „soziale Entmischung“ (allein) verschuldet haben sollen – nicht etwa die Maßregelungs- und Überwachungspolitik von „Linken“ via „Zweckentfremdungsverbot“ – seitdem dürfen höchstens noch auf „Genehmigung“ Wohnungen untervermietet werden, „der Staat“ hat dies vollkommen in der Hand.

„Der Staat“ hat – wie in Berlin die „berlinovo“ – auch das Geschäft mit der temporären Vermietung übernommen – in zumeist überteuerten Plattenbauten in „Wohngegenden“.

Sprich: dieselben „Linken“, welche eine angeblich „ungerechte Verteilung“ von Vermögen, Eigentum, Einkommen scheinheilig und verlogen „beklagen“, haben diese Entmündigung, Überwachung und Enteignung brutal und – wie beschrieben – widerrechtlich, mit einem nicht von Recht und Rechtsprechung gedeckten, ideologisierten Begriff von „Zweckentfremdung“ verfügt und mit ihren Schergen durchgesetzt, nach dem bewährten StaSi-Prinzip.

Aber auch alle „bürgerlichen“ Parteien machen hier mit: weil ein Einsatz für das Eigentum und dessen freie Verfügbarkeit durch die Eigentümer „unpopulär“ ist.

06. Verschleiern wirklicher Kosten scheinbar „sozialer“ Förderung

Dass die „Objekt- Förderung“, das Bauen von „Sozialwohnungen“ selbst in “bevorzugten“ Lagen Zustimmung im „Volk“ erfährt, hängt mit dieser Ideologisierung, Verlogenheit und dem völligen Verschweigen der wirklichen Kosten zusammen: dass das „Preisschild“ dieser Förderung versteckt wird.

Es wird behauptet, es fielen dabei keine oder nur geringe Kosten an, etwa bei der Zinsdifferenz in der Vergabe vergünstigter Darlehen.

Aber hierbei werden z.B. die „dem Staat“ entgehenden Erlöse – die so genannten „Opportunitätskosten“ – außer acht gelassen:

Werden Baugrundstücke „gemeinnützigen“ Wohnbauträgern zu einem günstigen Baurechtszins überlassen, entstehen dadurch zwar keine direkten Kosten, doch „Staat“ und Kommunen verzichten hierbei auf mögliche Einnahmen, was auf unabsehbare Zeit Verluste, erhebliche Kosten verursacht.

Mit solchen entgangenen Einnahmen liessen sich jedoch bei gleichen Wohnungsgrössen via „Subjekt- Förderung“ in allen Städten mit „Wohnungsknappheit“ die Marktmieten deutlich senken – und von diesem Modell profitierten dann auch tatsächlich nur förderwürdige, sprich weniger begüterte Haushalte.

Eine Subjektförderung könnte somit ohne zusätzliche Steuern finanziert werden, während „Sozialwohnungsbau“, „verschenkter“ Grund und Boden auf alle Zeiten unabsehbare Folgekosten bringt.

Gäbe „der Staat“ Grundeigentum im Baurecht nicht nur „günstig“ an Genossenschaften/ „Gemeinnützige“ Gesellschaften, sondern auch an „private“ Bauherren ab, zu marktgerechten Baurechtszinsen und ohne Pflicht zur Kostenmiete, würde also „der Staat“ mehr oder weniger das gesamte Bauland zu einem marktgerechten Baurechtszins vergeben, würde das auf Dauer erhebliche Baurechtseinnahmen für „den Staat“ generieren.

Die bedürftigen Haushalte könnten daraus eine kompensierende Subjektförderung erhalten, um von ihnen zu tragende Miete niedrig zu halten – ja, es bliebe ein erheblicher Teil der Einnahmen übrig, für Steuererleichterungen oder gar weitere Landkäufe.

Der „staatliche“ oder „gemeinnützige“ Wohnungsbau muß nicht eingestellt werden, aber er ist nicht das zu bevorzugende oder gar alleinige Instrument für „bezahlbaren Wohnraum“.

Es können verschiedene Modelle nebeneinander existieren: aber genau das will „der Staat“ nicht, „Linke“ wollen es schon gar nicht, sie wollen nur „enteignen“ – und fügen dem gesamten Staat, allen Bürgern, schon kurzfristig und noch mehr langfristig unabsehbaren, erheblichen Schaden zu.

„Angesagte“ Lagen sind nun mal selten und kostbar: „mit welchem Recht“ (!!) sollte man dort „günstig“ wohnen dürfen …?
Seltenes und Kostbares ist stets teuer, und muß und wird es auch bleiben: keine „Politik“ kann oder auch nur sollte daran etwas ändern.

Nur mit Preisangemessenem wird auch angemessen, ökonomisch, haushalterisch umgegangen, nur dann wird es optimal genutzt.

Um sie nicht nur für bestimmte „Schichten“ erschwinglich zu machen, könnetn bedürftigere Nachfrager direkt subventioniert werden.

Dabei müssen zudem auch nicht die subventionierten Geldmittel von Mietern allein den Vermietern zugute kommen.
An solcher Mieten- und Liegenschafts- Wertsteigerung – die sich doch jede Kommune nur wünschen kann ? – können auch andere, davon kann die gesamte Gesellschaft partizipieren.

Wenn eine Stadt – wie etwa zuletzt und weiterhin Berlin – wächst, prosperiert, das Arbeitsplatzangebot steigt und die Infrastruktur attraktiver wird, so dass auch die Bodenpreise steigen, wird und kann ein Teil dieser Wertsteigerung an „den Staat“ zurückfliessen, aber sicher nicht durch Vertreiben und „Enteignen“ derjenigen welche Prosperität schaffen.

Etwa könnte der Baurechtszins in einem Prozentsatz der Mieteinnahmen angesetzt, und so „dem Staat“ als Teil der so zu versteuernden Einnahmen wieder zugeführt werden.

In der Realität hat allerdings „der Staat“ längst Bodenrichtwerte oder Grund- und Grunderwerbssteuer unbemerkt sukzessive angehoben, um damit Veräußerungen zu erschweren und bei solchen ordentlich absahnen zu können – und dann unisono mit sonst zu Recht als Staatsfeinden ausgemachten „Linken“ sich über die „zu hohen“ Kosten von Bauen, Wohnen, Mieten und Eigentumserwerb zu „empören“.

Wie sich auch hier zeigt, ist Verlogenheit keinesfalls ein Privileg von „Bürgerlichen“ : auch diese unbemerkt sukzessive erhöhten Kosten kommen schon ausschliesslich „dem Staat“ zugute.

Die Schaffung von Eigentum wird aber so zum Privileg und breitesten Bevölkerungsschichten entzogen und verunmöglicht, statt erleichtert: und dies keinesfalls durch „böse Reiche“ … !
Diese dienen – wie ehedem „die Juden“ – nur als Sündenböcke bei der Verdeckung obrigkeitsstaatlich entmündigenden Handelns und dessen Folgen, in konzertierter und scheingefechtlicher Aktion von „Bürgerlichen“/ „Konservativen“, so genannten „Sozialdemokraten“ und „Linken“.

Wenn alle Beteiligten tatsächlich ein Interesse daran hätten, aus den bestehenden Lagen das Optimum für alle zu erzielen, könnte auch etwa mehr Verdichtung vorangebracht werden.

Das beste, und langfristig einzige Mittel für mehr „bezahlbaren Wohnraum“ sind nicht unter Zwang gedeckelte Preise – sondern allein zusätzliche Wohnungen.

„Verstaatlichung“ oder „Enteignung“ nutzt – außer sehr kurzfristig, aber nirgends nachhaltig, dem „Staat“ -– nur gerade denen, die bereits eine Wohnung haben und dann vorerst vor steigenden Mieten geschützt scheinen – aber denen, die eine Wohnung suchen, nutzen Zwangs- und Obrigkeitsmaßnahmen wie „Mietendeckel“, „Mietpreisbremse“, „Milieuschutzgebiete“ gar nichts : durch solche Enteignung, egal mit welchem Mittel, entsteht keine einzige zusätzliche Wohnung, und Wohnen wird – wie beschrieben – mittel- und langfristig immer teurer und unbezahlbarer, für „den Staat“ und die meisten Bürger.

07. Von „Mitte“ und Konservativen“ selbst geschaffen : so genannte, scheinbareLinke Hegemonie“

Die sogenannte „Linke Hegemonie“ ist genau besehen keine; sondern das, was als solche erscheint, ist „nur“ die Folge allgemeiner – auch von „Bürgerlichen“, „Liberalen“ und „Konservativen“ geförderte –Verflachung des Denkens, allgemeiner geistiger Anspruchslosigkeit bei gleichzeitiger Steigerung des „Anspruchsdenkens“, Folge der Förderung des komplett inhaltslosen Begriffs „Toleranz“, der Förderung des „Meinens“ statt des Denkens.

Meinungen“, „Meinungs“-„Freiheit“ – statt Förderung umfassenderem Denkens – und daraus folgende Handlungen lassen sich nicht trennen.

Wer „Meinungsfreiheit“ statt DENKPFLICHT fördert, sollte sich über daraus folgende Handlungen nicht wundern.

Wenn also – um an die vorherigen Ausführungen anzuschließen – „Eigentum wegnehmen“ ohne jeden Grund, nur aus „Hass“ auf Eigentum, als Selbstzweck, falsch sein soll, und laut Grundgesetz auch falsch *ist*, weshalb darf es dann überhaupt straflos ge“meint“ werden ?
Im Grundgesetz ist ganz klar festgelegt, unter welchen Bedingungen „Enteignung“ überhaupt nur in ganz eng begrenzten Fällen möglich ist.
Weswegen darf dann überhaupt über eine „Enteignung“ aus purem Haß „diskutiert“ werden ? Offensichtlich soll so genannte „Hassrede“ – ein (siehe weiter unten in diesem Kapitel) völlig undefinierbarer Begriff – nur dann untersagt werden, wenn sich Hass gegen bestimmte Dinge oder Menschen richtet – bei anderen nicht.

Hier zu versuchen, in verfehlter Weise „Meinen“ und „Handeln“ fein säuberlich trennen zu wollen, ist jedenfalls unmöglich.
Worte, „Meinungen“, haben Taten zur Folge: sind diese „Meinungen“ unreflektiert, nicht ganzheitlich, nicht von der Absicht geleitet, umfassend, gründlich, so wenig (selbst-)widersprüchlich und so kohärent und logisch, vorausschauend wie nur möglich sein zu wollen, dann werden auch die Taten entsprechend destruktiv sein. 

Wenn etwa ein „Bürgermeister“ mit Leuten überhaupt „verhandelt“, die in reiner Willkür alle, die „mehr als 3000 Wohnungen“ besitzen, „enteignen“ wollen, statt diese Leute *anzuzeigen*, hat dies unweigerlich weitere Volksverhetzung zur Folge.
Es ist bei diesen „Aktivisten“ nirgends irgendeine Absicht erkennbar, sich mit einem Gesamtzusammenhang zu beschäftigen.
Wer das nicht will, akzeptiert folgerichtig auch niemals andere „Meinungen“.
*Weshalb* sollte man dann *deren* „Meinungen“ akzeptieren oder sogar fördern ?

Das wäre ja so wie wenn man z.B. einer „Religion“, die absolut nirgends dort, wo sie „Staatsreligion“ oder/und „Mehrheitsreligion“ ist, Glaubensfreiheit kennt und zuläßt, sondern „Ungläubige“ bedroht, verfolgt, tötet, zu Menschen zweiter Klasse erklärt  („Kairoer Erklärung“ von 1990), „Glaubensfreiheit“ und „Gleichstellung“ gewährt: sowas Irres kann es doch gar nicht geben ! Oder ?

So fördert man aber wohl nicht inhaltliche Auseinandersetzung, sondern eben reinen „Aktivismus“, das „Meinen“ statt *Denken*.
Und dies kann sich eine Gesellschaft, die freiheitlich sein und diese Freiheitlichkeit bewahren will, nun mal nicht leisten, totalitäre „Meinungen“ – oder auch „Religionen“ – zu fördern.

Die Folgen der „Toleranz“ und Förderung von „Meinen“ statt Denken sind in den „Demos“ ganz klar sichtbar.

Wenn die Gesellschaft, „Richter“, „Bürgermeister“ mit dieser Zerstörung weitermachen wollen, sollen sie über die Folgen, über die sie sich offensichtlich nicht im Klaren sind, nicht verwundert sein.

08.Totengräberei des Rechtsstaats und Irrenhaus-„Logik“

— Ein weiteres Beispiel der Totengräberei des Rechtsstaates: das „NetzDG“ …

So wie “Linke“- Fans und -Wähler offenbar „meinen“, das „Zweckentfremdungsverbots-Gesetz“ in seiner kompletten rechtswidrigen Willkür träfe ja nur „Reiche“, „Vermieter“ und „Wohnraum Mißbrauchende“ – und nicht erkennen, dass etwa gerade viele weniger Bemittelte, die sich mit Untervermietung eine Wohnung in „angesagter Lage“ weiter leisten konnten, durch das Verbot diese Wohnungen aufgeben und sich an den Stadtrand verdrängen lassen mußten, und dass, sobald „Linke“ die totale Herrschaft erneut hätten, es schnell mit jeglicher Freiheitlichkeit völlig und für jeden vorbei wäre –, so „meinen“ viele, das „NetzDG“ träfe ja nur „Rechte“ und „Nazis“, die ihre so genannte „Meinung“ äußerten.

Wenn es wirklich so wäre, dass nur Menschen mit totalitärer „Meinung“, die keinen offenen rationalen Diskurs zulassen und bewältigen können, davon betroffen wären, dann wäre es womöglich akzeptabel.

Dass jedoch das „NetzDG“ von vornherein so angelegt ist, dass *jede/r* anonym „gemeldet“ und ohne jegliche Prüfung „gesperrt“ werden kann – ja: soll und muß  –, wobei der BegriffHassredepraktisch völlig undefinierbar und willkürlich ist und zu jedem „Unliebsamem“ behauptet werden kann, und dass dies in einem Land mit Gestapo- und StaSi- Vergangenheit nur allerschlimmste Erfahrungen wecken kann : das haben auch etliche sich für „nicht extremistisch“ haltende „User“ inzwischen bemerkt und erfahren.

Eine „Sperrung“ oder „Löschung“ an sich ist nicht grundsätzlich zu beanstanden, sondern die Art und Weise, in der dies durchgeführt wird: „Facebook- Administratoren“ z.B. müssen nichts erklären, nichts begründen, es reicht einfach die Behauptung, etwas verstoße angeblich „gegen Gemeinschaftsstandards“, selbst wenn weit und breit keine Nachvollziehbarkeit dieser Behauptung erkennbar ist.

Und mit solcher allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechender Willkür sollen also dieUserauf Grundsätze und Standards einesdemokratischenfreiheitlichen Rechtsstaats hingewiesen oder davonüberzeugtwerden … ?

Kurz: die „Facebook“-Administration etwa ist schneller im Verurteilen und „Sperren“/“Löschen“ als im Durchdenken eines Beitrags, bzw. wird unter Zwang und Drohung sofortigen „Löschen“s ohne jegliche Einwendungsmöglichkeit und Kontrolle durch „User“ dazu getrieben – von so genannten „Justizministern“ ! –, sich entsprechend zu verhalten … und dann will man verwundert sein darüber, oder es ablehnen, wenn „User“ sich exakt gleich verhalten ?

Indem man selbst ultimative staatliche Befehle erteilt, „im Zweifelsfall“ etwas „sofort zu löschen“, will man dagegen vorgehen, dass „User“ in Diskussionen keine Zweifel, sondern nur „Zustimmung“ zulassen wollen, und alles andere blockieren, sperren, löschen, „melden“ …?

Ergo: auch hier begeht „der Staat“ die eklatanten Verfehlungen, die er bei Bürgern bemängeln, bestrafen und beenden will, selbst … er gibt selbst kein besseres Beispiel, er betreibt denselben Machtmißbrauch wie ein „User“ mit seinem Profil, aus dem er alles „Unliebsame“ ausgrenzt, es beschimpft und kleinmacht.

— Ein weiteres Beispiel – der Umgang mit Islam, die Bedrohung und Diffamierung von Kritik oder Ablehnung des Islam : als „Volksverhetzung“, „Rassismus“, „Ausländerfeindlichkeit“ …

SO „rechtfertigte“ z.B. die afghanische Gouverneurin Jwainda eine Auspeitschung für „außerehelichen Sex“ (http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-taliban-steinigen-frau-a-1060840.html):

Afghanistan ist ein islamisches Land, und Ghor ist eine afghanische Provinz. Und wir können nicht ignorieren, was die Gesetze des Islam und unsere Verfassung vorschreiben„.

Wenn jedoch ein Nicht- Muslim dasselbe feststellt, diese TATSACHEN referiert, dass es „GENAU DAS *ist*, was DIE Gesetze DES Islam vorschreiben“, dann wird das hier *wie* genannt ?

„Ein Vergehen nach §130 StGB“, „Volksverhetzung“. „Islamophobie“. „Ausländerfeindlichkeit“, und ähnlich Unsachliches, Zusammenhangloses, Törichtes, komplett Widersinniges.
Wohlgemerkt: Nicht DER Islam an SICH wird als die Volksverhetzung erkannt – die er doch gemäß solcher Selbstbezeichnung offensichtlich ist – oder darf als solche bezeichnet werden, sondern das zu referieren, was DER Islam über sich SELBST *bestätigt*: DAS soll“Volksverhetzung“ sein.

Eine IRRENHAUS– „Logik“, die SELBST als Volksverhetzung und Volksverdummung erscheint: diese müßte als solche „gemeldet“, verfolgt, unterbunden und bestraft werden !

Es werden nicht die Rechts- und Verfassungstreuen geschützt, die das Recht und die Verfassung gegenüber solcher „Religion“ verteidigen wollen, sondern diese werden verfolgt, angezeigt, bestraft !
Geschützt werden stattdessen Anhänger einer „Religion“, die nicht als solche erscheint, sondern als eine Macht- Ideologie, die als verfassungswidrig beschrieben werden kann, mit der Verfassung eines Freiheitlichen Rechtsstaats komplett inkompatibel, und die kein Individualrecht, keine Trennung von Staat und Religion, von „geistlicher“ und politischer Sphäre (aner)kennen will und kann.

Solche Feststellungen wären kohärent, wären keine „Meinung“, sondern Ergebnis des Sich- Befassens mit dieser „Religion“, der Realität in derzeit 57 Staaten mit „Islam“ als Mehrheits- und/oder Staats- Religion, der Realität der Aussagen der „Kairoer Erklärung“ eben dieser „islamischen“ Staaten, wären eben kein „Rassismus“, keine „Ausländerfeindlichkeit“, sondern deckten sich auch mit der kritischen Aufarbeitung von kenntnisreichen Islamwissenschaftlern wie z.B. Carsten Colpe, Tilman Nagel oder Heinz Gottwald.

Wer jedoch jener Irrenhaus– „Logik“ folgt, darf sich nicht wundern, wenn das „Meinen“ großer Teile der Bevölkerung bei anderen Themen ebenfalls unlogisch, unzusammenhängend/ inkohärent ist.

Dass man zugleich den Islam und seine Entwicklungs- und Wirkungs- Geschichte auch differenziert sehen und dies hervorheben kann (wie etwa Adam J. Silverstein u.v.a.), wird mit dieser Benennung bitterer Realitäten doch nicht bestritten !
Aber man kann von einer Bevölkerung nicht erwarten, dass sie sich dem Islam und seiner Vielfalt öffnet, wenn gleichzeitig das Aussprechen völlig unübersehbarer Realitäten untersagt, diffamiert und bei Strafe verfolgt wird !

So genannte „Islamisten“ oder auch unzählige „normale“ Islam-Gläubige sind per se genausowenig  „Irre“ oder „Terroristen“ wie sich für „rechtgläubig“ haltende „Christen“, die etwa gegen abtreibende Frauen oder Ärzte vorgehen: sondern sie befolgen schlichtweg das, was in ihren „Heiligen Büchern“ steht oder selektiv und ohne kritisches Denken von ihnen so „interpretiert“ wird …

Eine solche Unterlassung der „historisch- kritischen Rezeption“ so genannter „Heiliger Bücher“ kann jedoch von einer Haltung aus, die selbst kritisches Denken gegenüber bestimmten „Religionen“ unterdrückt, bedroht und bestraft, überhaupt nicht kritisiert werden …!

Kritisches Denken ist nun mal unteilbar, wenn man es ernst meint mit „Demokratie“.

Und hier Gegenwehr zu schaffen, ist nur über Aufklärung möglich, über kritisches Bewußtsein, (selbst-) kritisches Denken, „historisch-kritische Lesart“: doch das Bestehen darauf wird als angebliche „Intoleranz“ beargwöhnt und diffamiert …: so gräbt sich der in Jahrhunderten mühsam erkämpfte Freiheitliche Rechtsstaat sein eigenes Grab – indem er seine Verteidiger zu angeblichen „Rassisten“, „Islamophoben“ (ein klar hasserfüllter demagogischer, faschistoider Begriff), „Ausländerfeinden“ erklärt, nur weil sie eine offensichtlich verfassungswidrige „Religion“, die keine Trennung von Klerus und Staat kennt, nachvollziehbar vollkommen ablehnen.

Was immer man von Thilo Sarrazin hält (ich halte überhaupt nichts von ihm): nicht, dass er als Finanzsenator die menschenverachtenden „Alg2“-Vorgaben übererfüllte, war Anlaß eines Parteiausschlusses, sondern dass er eine zutiefst menschenverachtende, anti- freiheitliche „Religion“ nachvollziehbar ablehnt.

Das sagt auch schon alles über die Berechtigung („Mit welchem Recht !“) des Fortbestehens der „SPD“.

Doch sie ist nicht die einzige „Partei“ mit solchen „Anpassungsleistungen“, solcher unsäglichen „Toleranz“ gegenüber einer totalitären „Religion“.
Kritik und Ablehnung dieser „Religion“ überläßt man Neonazis und Rechtsradikalen.

Und bejammert dann „Linke Hegemonie“, die sich gegen die selbst geschaffene Erstarkung von Rechtsradikalen wendet.

Terrorismus, DiTiB, „Clans“ usw. ist das Ergebnis davon, der TATSÄCHLICHEN Volksverhetzung durch „die Politik“, mit der bedroht und zum Schweigen gebracht wird, zu sagen, *was* DER Islam WIRKLICH ist, für immer, unabänderlich, sobald er an der Macht ist.

Es gab nie ein „Goldenes Zeitalter“ des Islam, es gab nie „Ambiguität“ (vulgär: „diversity“) im Islam, sondern nur unterschiedliche „Auslegungen“ unterschiedlicher Herrscher und Völker, aber eben nie und generell im Islam nicht die absolute Freiheit der (religiösen) Entscheidung des Einzelnen.

Diese beschriebene, als irrig, verdreht und verlogen erscheinende „Logik“ wird seit etlichen Jahren von sämtlichen „etablierten Parteien“ kolportiert, Kritiker und Ablehner des Islam werden – auch wenn sie nicht im Geringsten „rechts“ sind, sondern gerade aus freiheitlichen Anliegen heraus den Islam ablehnen und, nicht abweisbar, als mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht kompatibel bezeichnen – nach „Rechts“ eingeordnet: und dann wundert man sich über „Linke Hegemonie“ …?
Solcher Beispiele gibt es noch viele, natürlich auch bei „Christen“, vorgeblich „christlich“ motiviert .

Nehmen wir etwa das jahrelange Gezeter um die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern mit der „Ehe“ von Heterosexuellen, die erst 1274 in Konzil zu Lyon von der Römisch-Katholischen Kirche zum „Sakrament“ erhoben worden war, also jedenfalls nicht „von Gott“.

Die unsäglichen „Bauchschmerzen“ der „Kanzlerin“ wurden nicht als das Lächerliche und Absurde benannt, das sie waren, und etliche andere Länder Europas und der Welt waren mal wieder schneller als „Neuland“.
So überließen „Konservative“, „Bürgerliche“ und auch „Liberale“, die mehrfach auch betr. ihrer Versprechungen für Rechte Homosexueller “umgefallen“ sind, dieses Thema und entsprechende Profilierung den „Linken“ – und beschweren sich dann über deren Stärkung oder „Linke Hegemonie“, als sei (sexuelle) Selbstbestimmung nicht ein Zentralthema des von „Bürgerlichen“ – solange es nichts kostet – so hoch gehaltenen „freien Westens“.

Und dann jammern “Bürgerliche“ darüber, dass „Linken“ bei dieser Thematik mehr Glaubwürdigkeit zugestanden wird.  

09. Die notwendige Umkehr des Rechts : als Werte orientiertes, „konservativesund freiheitlichprogressives und zugleich anti-kommunistisches Prinzip

Die Bevölkerung wurde trotz erheblichen Widerstands gegen diese Zwangs- „Tolerierung“ von etwas nicht zu „Tolerierendem“ wie dem real existierenden Islam damit belastet und mit den Folgen allein gelassen.

Dass etwa „Linke“ sich mit ihrer „Cancel Culture“ heute genau so verhalten wie die, welche sie angeblich bekämpfen, ist aber nicht das Hauptproblem, sondern das Problem ist, dass fast alle Nicht-„Linken“ keinerlei Beispiele für besseres Verhalten und Alternativen geben, für präziseres Denken – auch wenn es „schmerzhaft“ ist und der „Toleranz“ nicht frommt –  und Abgrenzen gegen Parolen, „Haltungen“ und „Meinungen“, also für etwas, das eigentlich doch als „konservative“ oder „Wert“ haltige Zugänge gelten könnte.

Offenbar haben „Linke“ und ihre Fans und Apologeten beispielsweise noch nicht mitbekommen, dass in den letzten Jahren die größten Wählerwanderungen zur AfD außer von den Nichtwählern von den „Linken“ stattgefunden haben.
Die Gemeinsamkeiten von AfD und SED/ „Linke“ sind unübersehbar.

Für die AfD scheinen Bürger nichtweißer Hautfarbe, nicht-„deutscher Herkunft“ oder nicht reaktionärer/ von ihnen „wertkonservativ“ genannter Einstellung keine „richtigen“ Bürger zu sein
Für die SED/ „Linke“ sind das Unternehmer, Vermieter, Investoren, Haus-, Wohnungs-, Grundbesitzer, Freiheitliche, Führungskräfte, Selbständige usw. – das sind keine Menschen, sondern zu entmenschlichende, zu „enteignende“ „Reiche“, „Kapitalisten“, die angeblich „Gerechtigkeit“ oder „Gleichheit“ verhindern – und die Schnittmengen sind auch hier zwischen AfD und SED erheblich, die Töne gegen „die Elite“ ähneln sich frappant.

Bei wem die SED-, SPD- und Grünen- Fantasien auf „Sympathie“ und mehr treffen, und wer das Faschistoide, Anti-Freiheitliche und Totalitäre darin übersehen will, dem kann das nicht auffallen.

Keinesfalls erst „die Pandemie“ ist ein unfreiwilliger „Test“, was unsere Überzeugungen wert sind:

bereits lange zuvor gab es mehrere „Tests“, bei welchen „die Politik“ versagt hat, allesamt, sämtliche „Parteien“, und wo nirgends jenen Prinzipien freiheitlicher Demokratie gefolgt wurde, sondern hundertprozentig ausschliessich „politischem“ Kalkül, garniert und variiert mit jeweiliger ideologischer Agenda:
„Rechte“ und „Konservative“ bestehen auf „Autorität“ und „Vorschriften“, statt Verstehen und Verständlich Machen – „Linke“ bestehen auf (staatlicher) „Kontrolle“ und Überwachung:

Das Ergebnis für den Bürger und den Zustand der Gesellschaft ist das gleiche.

Eine progressive, Zukunft weisende, freiheitliche und zugleich angeblich oder womöglich tatsächlich „konservative“, bewahrende, verantwortliche Werte stärkende und entwickelnde Agenda wäre die
RECHTS-„Umkehr“:

der „Staat“ beschließt, bestätigt, bekräftigt und sorgt verbindlich in „konservativer“ Weise – für die RECHTE des Bürgers, auf denen er – er, der Bürger ! – bestehen kann, woraus sich auch folgerichtig PFLICHTEN für alle Bürger ergeben … statt durch den „Staat“ „Befehle“ geben, aber die Durchführung beliebig ohne Anrecht von Bürgern „umsetzen“ zu lassen … oder auch nicht … :

solche Beliebigkeit und weitgehende Rechtlosigkeit erleben wir etwa bei „Corona“ …!

„Der Staat“ beschließt Abstandsregeln, Tragen von Mund- und Nasen- Schutz in geschlossenen Räumen, usw., doch keinem Bürger wird irgendein Recht zugestanden, auf der Umsetzung dieses Rechts auch tatsächlich, konkret, Hier und Jetzt zu bestehen: tut er das, zucken alle mit den Schultern …

Verkehrsgesellschaften erklären sich für „nicht zuständig“, im mindestens halbstaatlichen Betrieb „Deutsche Bahn (AG)“ wird der Bürger/Fahrgast gezwungen, gegen alle Hygiene- und Abstandsregeln auf engem Raum mit zu vielen Fahrgästen zu sitzen, gegen die auch noch, wenn sie Masken „verweigern“, kein Vorgehen möglich scheint oder gemacht wird.

Gleichzeitig dürfen etwa staatliche Bühnen nur mit Viertel- Auslastung, Reservierungszwang oder gar nicht betrieben werden, ähnlich Restaurants, Clubs, Messehallen und andere : mit erheblichen negativen wirtschaftlichen Folgen  für sie wird ihnen das untersagt, was die Bahn, oder Flugunternehmen dürfen …!

Dass sich gegen solche Unlogik und Widersprüchlichkeit Widerstand erhebt, und es als das erkannt wird, was es ist: willkürlich – wenn auch dieser „Widerstand“ selbst fast immer von Logikferne und reiner Beliebigkeit gezeichnet ist –, das kann nicht verwundern: denn diese „Maßnahmen“ des „Staates“ sind nun mal alles andere als überzeugend, stimmig und logisch kohärent…!

Alle, ausnahmslos, die ich getroffen habe, welche an den Wochenenden der „Corona-Demos“ in Berlin aus verschiedenen Gründen in der City waren und auf das Panoptikum trafen, berichteten voller Horror, Kopfschütteln und Ekel über die Gestalten welche dort herumfielen.
Es sei so gewesen, als ob alle Irrenhäuser Deutschlands ihre Pforten geöffnet und ihre Insassen aus den Zwangsjacken auf die Straßen gelassen hätten.
Gleiches berichteten mehr als ein Dutzend Menschen unabhängig von einander.
Aber sicher haben sie sich alle geirrt, reiner Zufall, dass sie alle denselben Eindruck hatten.

Es ist eine ziemliche Zumutung, allen Ernstes eine angeblich „demokratische Einstellung“ davon abhängig zu machen, ob man mit Geisterbahnfiguren aus dem Panoptikum des Grauens „einen Dialog“ starten will oder nicht.
Wie „demokratisch“, „wißbegierig“ oder „(selbst-)kritisch“ dieses „Volk“ ist, sieht man ja etwa an ihren „Dialog“- Versuchen mit Jens Spahn.

Das Gefährlichste sind trotz allem nicht die Corona-Leugner, sondern es sind die von Anfang und bis heute unlogischen, inkohärenten, undurchdachten und widersprüchlichen „Maßnahmen“ der „Politik“, die einfach Widerspruch hervorrufen müssen, nicht überzeugend und wirklich kaum vermittelbar sind.

Und wenn solcher Widerspruch als „Diskussionsorgien“ verunglimpft wird, nachdem solcher Verordnungs- Schrott als „Vorschrift“ daherkommt, dem man aber keinerlei Autorität zubilligen kann, sondern wo man sich das meiste, was zur Logik fehlt, dazudenken und dazuhandeln muß, ohne jedoch als Bürger irgendein Recht darauf zu haben, in logisch nachvollziehbarer Weise regiert und geschützt zu werden – und man, weil man keine andere Wahl hat, wie ein Trottel hinter den „Vorschriften“ der „Politik“ hinterherwatscheln soll und keine Handhabe dagegen hat, sich von den „Leugnern“ belästigen und gefährden zu lassen:

dann ist als Fazit – auch hier – zu ziehen, dass „Corona-Leugner“/ „Masken-Verweigerer“ und die in „der Politik“ zur Erstellung, Verordnung und Einhaltung von „Maßnahmen“ Arbeitenden in ihrer Beschränktheit, in ihren Denk- und Kritikverboten und ihren gegenseitigen Selbst- Vergewisserungen einander nichts nehmen: weil sie sich „eingeordnet“ haben, zu „Gruppen“, „Aktivisten“, „Parteien“, „Regierungen“, „Behörden“ … es geht hier vornehmlich darum, diese als „Einheit“ zu erhalten, eine „gemeinsame Linie“ zu (er)finden, und nicht darum, **frei** zu denken und das stets als bestmöglich, sinnvoll, nachvollziehbar fortwährend kritisch Geprüfte umzusetzen, statt einer Ideologie, „Autorität“ oder „Linie“ Genüge zu tun und sie zu „bekräftigen“. 


Gegen solche Zumutungen u.a. des Zwangs einer „Zugehörigkeit“ sehe ich grundsätzlich nur das beschriebene Prinzip der garantierten Rechte des Bürgers, auf denen er bestehen kann, wenn einmal etwas gut begründbar vereinbart wurde, das dann auch durchzusetzen ist, oder aber auch wenn etwas erkennbar und in nicht zu rechtfertigender Weise gegen seine Rechte verstößt :

kein Konzert dürfte beginnen ohne Einhaltung der Abstands- und Hygiene- Mindeststandards, kein Bus dürfte ohne diese weiter- oder losfahren, kein Club dürfte ohne diese öffnen und kein Restaurant bewirten: hierauf zu bestehen – nicht etwa auf durch nichts gerechtfertigte „Maskenverweigerung“ –, hätte das Recht des Bürgers zu sein !

Das „Gewaltmonopol des Staates“ muß dadurch nicht berührt sein: „der Staat“ kann oder muß primär angerufen werden, um einzugreifen und z.B. renitente U-Bahn- Fahrgäste zum Maske- Tragen oder Ausstieg zu zwingen – aber mit einem Recht darauf stünde der Fahrgast nicht mehr allein da, der Busfahrer müßte nicht schweigend wegsehen, die anderen Fahrgäste auch nicht: sie würden aufgrund dieses vermittelten durchsetzbaren Rechts selbst – gewaltlos aber bestimmt, gestützt durch das verbriefte Recht – tätig werden können: der „Renitente“ wird schneller draußen sein als er seine Parolen keifen kann.

Weshalb fällt „der Politik“ eines angeblich freiheitlichen Rechtsstaats nicht stets dies zuerst ein: dem Bürger sein Recht zu geben und das Recht, darauf zu bestehen, wo er geht und steht …?


Ist dieser „Staat“ womöglich gar nicht annähernd so freiheitlich wie er behaupten will …?

 10. Die Stärkung von Bürgerrechten als unabdingbarer Beitrag zur Akzeptanz einer freiheitlichen Ökonomie

— Diese „Umkehrung des Rechts“ wäre auch in anderen Bereichen umsetzbar und dringend notwendig, denkt man etwa an das Internet und dortige Verkaufs- und Zahlungs- Praktiken:

es gibt hier zunehmend weniger Anbieter, bei denen mindestens zwei Zahlweisen möglich sind, wie es „eigentlich“ – in Deutschland – auch vorgeschrieben ist.

Es haben sich dort so genannte „Zahlungsdienstleister“ breit gemacht wie „Klarna“ oder „PayPal“, die beispielsweise einen „Kundenschutz“ behaupten, jedoch praktisch keinerlei Kundenservice haben ! – sondern nur „tools“, „apps“ oder „Chat“…

Es wird z.B. scheinbar und vorgeblich „Rechnungskauf“ angeboten, der jedoch real kein Rechnungskauf ist: tatsächlicher Rechnungskauf wäre ein solcher, bei dem der Käufer erst nach bestätigtem tatsächlichem und einwandfreiem Erhalt tadelloser Ware zu bezahlen hat.
Anders bei so genanntem „Rechnungskauf“ via „Klarna“ oder „PayPal“: bei diesem ist der Ablauf für den Händler genauso wie bei direkter und Vorab- Bezahlung über „PayPal“, Sofortüberweisung, paydirekt und ähnlichem: der Betrag wird sofort und garantiert dem Händler überwiesen; nur das Abbuchen des Betrages beim Kunden ist verzögert. Der so genannte „Zahlungsdienstleister“ übt entsprechend Druck auf den Kunden aus, den vorgestreckten Betrag zu zahlen.

Auch dies entspricht einer Garantie für den Händler, dass er unter allen Umständen „sein“ Geld erhält.

Tatsächlich jedoch ist es das Geld des Kunden: dieser hat jedoch überhaupt keine Garantie, er hat keine Kontrolle über sein Geld !

Er kann z.B. Kontrolle darüber ausüben, dass er den „PayPal“ oder „Klarna“ erteilten Lastschriftauftrag zurückzieht und den Betrag storniert – jedoch werden „PayPal“ oder „Klarna“ dies zumindest zunächst als „vertragswidriges Verhalten“ des Kunden einstufen: mit der Folge, dass z.B. das „PayPal“- Konto gesperrt wird, obwohl der zahlende Kunde gar nichts falsch gemacht hat, sondern nur sein Geld zurückgebucht hat, das ihm zusteht, wenn er z.B. eine fehlerhafte der nicht der Beschreibung entsprechende Ware erhalten hat.

Echter „Kundenschutz“ würde darin bestehen, dass der Händler nachweisen müßte, dass der Kunde die Ware tatsächlich erhalten hätte, oder sie keine Mängel aufwies.
Dieser Nachweis jedoch wird allein dem Kunden aufgehalst, er muß z.B. über die zum Nachweis ungeeigneten „tools“ oder „Chats“ den Beweis erbringen, dass der Vertrag Seitens des Händlers nicht oder mangelhaft erfüllt wurde.


„Klarna“ oder „PayPal“ sind aber nicht per E-Mail erreichbar – was als Nachweis einer Mängelmeldung ausreichen und wo auch eine Empfangsbekenntnis möglich würde – ,  der Kunde ist davon abhängig, ob „Klarna“ oder „PayPal“ die Reklamation zur Kenntnis nehmen wollen oder nicht.

Eine deutsche Postadresse wird von den „Zahlungsdienstleistern“ ebenfalls nicht genannt.

Gerade in der „Corona- Krise“ sind etliche „Dienstleister“ schnell abgetaucht, haben „Bearbeitungszeiten“ von 30 Tagen oder weitaus mehr behauptet, und Kunden mußten monatelang auf Erstattung warten oder zum Anwalt gehen, alles auf ihre Kosten.
Klar, dass Online- Händler sich gern auf allein solche für sie risikofreie Zahungsweisen beschränken.

Auch dem kann – und muß – nur durch eine Rechtsumkehr entgegengewirkt werden: so dass sämtliche Online- Händler, welche nach Deutschland versenden, dazu verpflichtet werden, mindestens eine Zahlungsform anbieten, bei welcher dem zahlenden Kunden bis zum einwandfreien Erhalt der Ware die volle Verfügungsgewalt über sein Geld erhalten bliebe: also kein Fake-„Rechnungskauf“, sondern wirklicher Rechnungskauf: „Erst die Ware, dann das Geld“ : was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Es bliebe dann den Händlern überlassen, die Beweise zu erbringen: sie müßten z.B. nachweisbare Versendungsformen durchführen, minderwertige, schlecht oder falsch beschriebene Ware unklarer Herkunft könnte nicht mehr ohne Folgen für den Händler ausgesandt werden .

Gerade unzählige Händler aus dem Ausland – namentlich VR China, Hongkong, Taiwan, aber auch in europäischen Ländern wie Litauen – nutzen diese faktische Rechtlosigkeit von (deutschen) Kunden aus; deutsche Händler, die sich an deutsches Recht halten müssen, werden hierdurch benachteilgt.

Deutschen Kunden werden „PayPal“- Konten gesperrt, sie müssen wochenlang auf Regulierung warten – ohne Entschädigung –, obwohl die Fehlhandlung beim Händler liegt.

Offenbar mißtraut „der Staat“ auch hier den Mechanismen der freien Wirtschaft, dass diese sich bei einer Rechtsumkehr sehr schnell hierauf einstellen und entsprechende Angebote, Zahlungs- und Sendungsformen dazu erfinden würde.

Auch dies ein Beispiel, wie Rechte von Bürgern in Einklang mit dem berechtigten Gewinnstreben von Unternehmen gebracht werden könnten, zum Vorteil aller, wie dies aber unterlassen, wie der Bürger/ Kunde rechtlos gemacht und so Vorbehalt gegen „den Kapitalismus“ geschürt wird – dabei gibt es „den Kapitalismus“ nicht, er ist so gut oder so schlecht wie das was „Staaten“, Konsumenten, Hersteller daraus machen.

Deshalb ist auch „der Liberalismus“, so wie er i.a. aufgefasst und kolportiert wird, keine Lösung – dies wäre er erst, wenn die grundsätzliche „Freiheit“ des Unternehmers/ Händlers und das Recht allen, auch dem Kunden, dem Bürger, den Mitarbeitern gleichermaßen eröffnet, und ein dem entsprechendes Recht eingerichtet würde, das nicht einseitig bevorteilende Verhältnisse ignoriert und andere von vornherein zu Benachteiligten macht, so dass ihnen „freie Verhandlungen“ angesichts der einer Seite ermöglichten Übermacht erst gar nicht mehr möglich sind.

Und auch dagegen, dass Kunden eine ihnen richtigerweise zurück gegebene Verfügungsmacht über ihr Geld nicht ihrerseits wieder ausnutzen und Händler zu prellen versuchen, müßten selbstverständlich Möglichkeiten garantiert werden – gerade die Nachweisbarkeit zählt ja dazu. 

Sie wäre nur etwas personal- und Service- intensiver als die „Schlankstruktur“- Modelle der „Zahlungsdienstleister“; zuverlässig und berufbar installierte Kundenrechte und entsprechende Einwendungsmöglichkeiten sind im Übrigen nicht zuletzt auch Maßnahmen gegen „Zahlungsdienstleister“, die sich jeder Kontrolle zu entziehen versuchen, wie etwa “Wirecard“.

Das Recht des Unternehmers steht nicht „gegen“ die Rechte anderer: vielmehr gehört beides zusammen; „die Politik“, genauer das überflüssige und schädliche „Partei“-Wesen, ist aufgrund seiner Grabenkämpfe zur „Wähler“- Gewinnung nur leider unfähig dazu, diese integrative Zusammengehörigkeit zu verdeutlichen und umzusetzen.


            11. Der Vorrang des Rechts gegenüber „Herrschaft“ oder „Mehrheit“ als Grundmerkmal des Freiheitlichen Rechtsstaats

So genannte „Volksentscheidungen“ sind grundsätzlich nicht mehr als ein Ausfluß der „Mehrheit“ des oben beschriebenen Panoptikums an „Meinungs“-Blähungen, an die sich niemand gebunden zu fühlen hat.
Weshalb sollte ein freier Mensch – und auf möglichst vielen frei denkenden Menschen beruht der Fortbestand des Freiheitlichen Rechtstaates – sich von all den Ungebildeten, die „wählen“ dürfen, irgendetwas vorschreiben lassen ? Das Problem liegt dabei in der Auffassung und Definition von „Freiheit“.

„Herrschaft“ wird nicht dadurch besser, wenn ein „Volk“ regiert statt z.B. eines adeligen „Souveräns„.

Herrschaft kann sich allein dadurch rechtfertigen, dass sie Erkenntnis, Bildung, kritisches Bewußtsein und das Recht auf ihrer Seite hat.


Das ist beim „Volk“ kaum irgendwo, auf keinen Fall „mehrheit“lich der Fall, sonst gäbe es z.B. gar nicht so viele kreuzdoofe „Maskenverweigerer“ oder „Corona-Leugner“.

Die eigentliche und grundsätzliche Absurdität und völlige Verfehltheit so genannt „demokratischer“ Entscheidungen muß jedem auffallen, wenn er die Realität abgleicht mit den proklamierten vorgeblich hehren, idealisierten und idealistischen Zielen: denn bei „Abstimmungen“ geht es eben kaum jemandem um eine Gesamtsicht der Gesellschaft, sondern allein um „(Partial-)Interessen“.

Und wenn es z.B. mehr Mieter gibt als Vermieter und Eigentümer: dann sind Ergebnisse einer „demokratischen Abstimmung“ doch vorhersehbar.
Wenn zwei Löwen und ein Schwein oder Schaf darüber „abstimmen“, was es zum Fressen geben soll, erwartet niemand, dass die vitalen Interessen von Schwein oder Schaf berücksichtigt würden.

Wer sich aber z.B. daran stören will, dass „Eigentum ungleich verteilt“ sei, bei dem wäre keine „Abstimmung“ über das Eigentum anderer folgerichtig, sondern Eigentumsförderung für alle !

Man kann aber nicht gleichzeitig Eigentümer und Eigentum diffamieren und Eigentumsverteilung vorgeblich breiter fördern wollen: wenn man das tut, ist man entweder schizophren, verlogen oder nicht in der Lage/ nicht Willens, stringent und logisch zu denken – oder ist all dies zusammen.

Die Folge solcher absurden Widersprüchlichkeit ist die mit Abstand geringste Eigentumsquote der Bevölkerung in Deutschland, gegenüber sämtlichen, allesamt „ärmeren“ europäischen Staaten – insbesondere weil „der Staat“ selbst Wohnen, Bauen, Eigentumserwerb und -erhalt am meisten verteuert und belastet: da wäre der richtige Adressat für „bessere Eigentumsverteilung“ … !

Diese beinhaltete allerdings auch ein Bewußtsein für die Mühen, Kosten und Verantwortlichkeiten von Eigentum – und diese werden gerade notorisch von jenen gescheut, die Eigentum anderer „enteignen“ wollen, selbst aber nur Forderungen stellen, die voller Gier sind und lebenslang „preiswert“ in „angesagten“ Gegenden leben wollen, aber „Gier“ nur bei anderen sehen.

Und die Gier dieses „Volkes“ wird von angeblich „demokratischen“ Politikern angestachelt und gefördert – um „Wählerstimmen“ zu erhalten.

Daran ist nichts „Demokratisches“ mehr, denn Charaktere, die sich für eine Demokratie eignen, können nur umfassender und un-„parteiisch“ denken wollen.

12. Freiheit ist grundsätzlich unteilbar – und kein Selbstzweck

Vorrangiges Ziel eines Unternehmens, egal ob Pharmakologie, Lebensmittel, Elektronik oder sonst etwas, ist es, keinen Verlust zu machen, sondern Ertrag zu erzielen. Ertrag sichert unternehmerische Freiheit und Flexibilität, und ermöglicht erst förderliche Arbeitsbedingungen.

So weit, so gut: das steht außer Frage –  aber nicht mal, das eindringlich zu vermitteln, ist weithin noch Bestandteil und Selbstverständlichkeit der Vermittlung ökonomischen Grundwissens.


Kritik an der Abkoppelung ökonomischen Denkens von Wert- und Nachhaltigkeit geht irriger Weise fast immer mit Kritik an oder Ablehnung „der Wirtschaft“ an sich oder „des Kapitalismus“ einher, was freilich seinerseits sinnentleert, realitätsfern und selbst inhaltslos ist.

Bezeichnend ist auch, dass so häufig von vorgeblich „systemkritischer“, „linker“ Seite „der Kapitalismus“, und nicht vielmehr der „Materialismus“ oder eine fehlgeleitete, eben inhaltsleere Auffassung des „Materialismus“ kritisiert und abgelehnt wird: denn eine Kritik dieses „Materialismus“- Begriffs könnte – oder müßte – ja auch eine Kritik oder Ablehnung „linker“, „materialistischer“ Vorstellungen zur Folge haben …

Der „Marxismus“ beklagt („sinn“)entleerte, inhaltslose, entfremdete Produktionsweisen und Gesellschaftszustände erfahrungsgemäß nur, solange er seinen angeblichen „Feind“, „den Kapitalismus“, „kritisieren“ kann : ist der „Marxismus“ erstmal an der Macht, vollführt er das Entleerte und Entfremdete noch weitaus brutaler und alternativloser als „der Kapitalismus“; denn aus einer Ideologie wie dem „Marxismus“, der sämtliche menschliche Grundfragen vollständig außer acht läßt und als „Überbau“ zurückweist, wird man keinen geistigen „immateriellen“ Inhalt erstreiten können.


Dass man „Geld verdienen“ kann, oder sollte, nicht nur des „Geld Verdienen“ Willens, sondern dabei auch eine zufriedenstellende, ehren*wert*e , zugewandte Dienstleistung vollbringen oder innovative, nachhaltige, *wert*haltige Produkte entwickeln und vertreiben könnte oder sollte, dies wird jedoch von so genannten „Liberalen“ allzu häufig als „Vorschriftenmacherei“, „Besserwisserei“, „Belehrung“ zurückgewiesen : von genau denselben, die auf der Vertrags-, Produktions- und Gestaltungs-„Freiheit“ der Wirtschaft bestehen, die damit aber gleichzeitig die Freiheit anderer, Produkte kritisch zu betrachten, abweisen, als könne Kritikfähigkeit und Ertrag nicht mit einander möglich sein, als seien das unvereinbarliche Widersprüche, die nicht kompatibel seien.

Es scheint hier ein verfehlter Begriff vonFreiheit“ zu bestehen: Freiheit wird nicht (primär) verstanden im Sinne einer GesamtFreiheit des Einsatzes menschlichen Geistes, alle Aspekte oder so viele wie möglich zu durchdenken, sondern eher als „Freiheit“, unbehelligt von Fragen und Infragestellung zu bleiben, und zu „verwirklichen“ was man“ist“ oder zu sein „meint“ … 

„Freiheit“ ist jedoch grundsätzlich unteilbar, nicht spaltbar, nicht atomisierbar..

Ein Verweis auf „Gehen Sie doch zur Konkurrenz, wenn es Ihnen bei uns nicht passt“, ist womöglich eher kein Ausdruck von Markt-„Freiheit“, sondern innerer Unfreiheit und Unwilligkeit, sich mit Kritik zu befassen.

Man kann nicht einerseits die angebliche „Überlegenheit des ‚freien‘ Wirtschafts- Modells“ preisen, dann aber die Freiheit anderer – als z.B. „Vorschriftenmacherei“ – diffamieren, geringschätzen oder abweisen, frei über die Ergebnisse dieser Ökonomie nachzudenken und diese an Werten zu messen, welche eben den Menschen gerecht werden, für welche diese Ergebnisse produziert werden sollen.

Tatsächlich steckt hinter vieler scheinbarer „Kritik“ häufig nur so etwas wie Neid oder die Unfähigkeit, anderen das zu gönnen was man selbst nicht ist oder kann, die Unfähigkeit, die Unterschiedlichkeit aller Menschen zu genießen, Un- oder Außergewöhnlichkeit, das Durchbrechen des „Gewöhnlichen“ anzuerkennen, und ähnliches.

Aber auch konstruktive Auseinandersetzung wird allzu häufig als „Vorschriftenmacherei“ abgelehnt, wo sie es nicht ist, und auf diese Weise wird oft aufbauende Mitarbeit nicht gefördert, sondern zerstört, und es entsteht so destruktive Abwehr gegenüber „der Wirtschaft“ allgemein und undifferenziert, wenn sich nur an „Erfolg“ orientiert wird, den man sehr gehäuft allerdings mit abträglicher, Menschen und Natur verachtender Produktion erzielen kann: was wiederum aber eben nichts mit dem „Kapitalismus“, sondern mit einem falsch und verkürzt verstandenen „Materialismus“ zu tun hat, einer „Ergebnis“- Orientiertheit.

Tatsächlich ist die kapitalistische, also grundsätzlich „Ertrag“ orientierte Wirtschaft besser in der Lage als jede andere denkbare Wirtschaftsform, Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und produktiv umzusetzen : insbesondere, wenn „Freiheitnicht als eine Art Privileg der Besitzer von Produktionsmitteln, sondern als etwas jedem Zustehendes erkannt wird.

Wenn Freiheit zu sehr zum Privileg wird, könnte ein erheblicher Teil der Potentiale eines freiheitlichen Wirtschaftssystems vergeben werden.

Aufgabe des Unternehmers ist es, das im Sinne des Erhaltes von Unternehmen, Arbeitsplätzen, ökonomischer – aber auch ökologischer – Stabilität Erforderliche zu vermitteln.

„Ertrag“ ist ebensowenig ein Selbstzweck wie „Freiheit“.

Freiheit kann nur eine solche sein, die über Inhalte und Werte frei nachdenken kann, will und darf, die Sachzwänge einbezieht, aber nicht vorschiebt, und die Sinn darin findet, den Zusammenhang zwischen Markt und Moral als aufklärerisch in Erinnerung zu rufen, und (wieder)herzustellen.

Es ist auch nicht möglich, „das Volk“ und „die Regierenden“, „die Elite“, „die Herrschenden“ von einander zu „trennen“.
Alle sind Teil des „Volks“.
Wenn „Erfolgreiche“ mit unbefriedigenden Beschäftigungsverhältnissen „Geld verdienen“, wobei fragwürdige Produkte entstehen, die vom „Volk“ konsumiert werden (sollen), wie sollen dann vom „Volk“ mehr Mündigkeit, kritisch entwickeltes Bewußtsein und andere Voraussetzungen für eine stabile und valide Demokratie erwartet werden, die ihnen alltäglich vorenthalten werden ?

Die Vernachlässigung von **Werten** und Werthaltigkeit in der Ökonomie, und die Belehrung(!) über oft vorgeschobene Sachzwänge ist es, welche das Nachdenken über Werte in die Ideologie, die Idealisierung verschoben und zur oft realitätsfernen Belehrung hat verkommen lassen, und den Eindruck erweckt hat, Ökonomie, wirtschaftliches Handeln habe nichts mit den Menschen zu tun und sei nicht gerade ein wesentliches Merkmal des Mensch-Seins überhaupt.

Aber: die „Konsum-Gesellschaft“ steht weitgehend ihrem eigenen Fortschritt im Wege.

„Konsum“ verhält sich zur Freude am Erwerb und Genuß wie Ge“meint“es zum kritisch und gründlich Gedachten.

Der „Konsument“ hat an ein neues Produkt etwa gewöhnlich die Erwartung, dass es im Vergleich zum Vorgängermodell „keinen Rückschritt“ darstellt.
Die Frage, was er wie und auf welcher Grundlage vergleicht, wie er „Rückschritt“ oder „Fortschritt“ beurteilt, stellt er sich kaum.

Er fragt etwa bei einem Elektroauto nicht, ob die „bessere“ Reichweite von Verbrennungsmotoren im Gegensatz zu E-Autos nicht dazu beiträgt, den Planeten für künftige Generationen schlechter bewohnbar zu machen; „Konsumenten“ von Verbrennungsmotoren agieren i.d.R. so als gäbe es eine Art Menschenrecht darauf, nonstop mit dem eigenen Fahrzeug in wenigen Stunden durch halb Europa fahren und in fünf Minuten den Tank auffüllen zu können.

Die Technologie von Elektroautos wiederum scheint entweder zur „Nachhaltigkeit“ nicht ausgereift genug oder ggf. aufgrund eigenen Ressourcenverbrauchs womöglich als gar nicht geeignet zur „Nachhaltigkeit“.

Wasserstoff- Technologie erscheint hier als aussichtsreicher, womöglich ist aber auch der „Individualverkehr“ als Ganzes in Frage zu stellen, also warum überhaupt so viele Menschen einen „eigenen“ Pkw haben zu müssen meinen, wenn diese doch in unzähligen Fällen in 23 von 24 Stunden nur auf Parkplätzen und in Garagen stehen und – anders als andere Geräte oder z.B. eigene Wohnungen oder Häuser – gar nicht durchgehend genutzt werden (können), und warum nicht auch Miet- oder Leihwagen ausreichen sollen ?

Auch hier sind „Wachstum“, Innovation, „Fortschritt“ möglich, und diese sind nicht das Problem – dieses liegt vielmehr darin, was „Wachstum“ inhaltlich darstellen soll, wie es definiert und umgesetzt wird, z.B. mit bedeutend weniger Ressourcenverbrauch.

                         13. Die Vernachlässigung von Werten als Zeichen der Unfreiheit

Wer bspw. um die entsetzlichen gewalttätigen Zustände industrieller „Nutztier“- Haltung und den enormen Ressourcenverbrauch dabei weiß – und niemand kann dies ignorieren –, und dies obwohl der Mensch nicht unbedingt oder nur sehr begrenzt „Tierprodukte“ benötigt, wer die nachweisbare Schädlichkeit nicht vollwertiger, stark verarbeiteter Nahrung, zugesetzten raffinierten Zuckers und anderer „Geschmacksstoffe“ nicht beiseite wischt, der kann Forderungen nach entsprechend besserer Ernährung nicht als „Vorschriftenmacherei“ mißachten.

Es geht weder um „Vorschriften“ noch um „Verzicht“ -, sondern, wenn man „frei“ sein will, gerade darum, nicht zwanghaft – unfrei – Hinweise auf die Möglichkeit von Alternativen, etwa auch zu fossilen Rohstoffen bei der Energiegewinnung, abzuwehren, sondern dem Anspruch von „Freiheit“ gerecht zu werden, indem man ihn mit kritisch gewürdigten Inhalten, Qualität und *Werten* zu füllen versucht statt auf einem ausgehöhltenFreiheits“- Begriff zu bestehen, der eigentlich Willkür und Beliebigkeit meint.

Auf „Meinungen“ zu „bestehen“, die eigene ausdrückliche Begrenzung und Beschränktheit auch noch als „(Meinungs-)Freiheit“ zu bezeichnen, kennzeichnet zunehmend gesellschaftliche (Nicht-)Diskurse bzw. deren Unmöglichkeit : aber ein Modell hierfür ist ja gerade die viel gepriesene „freie Auswahl“, bei welcher der Grund für eine jeweilige Auswahl grundsätzlich nicht interessiert.
Schon die Frage danach wird in Richtung vorgeblicher „Vorschriftenmacherei“ beargwöhnt.

Was hier als „Freiheit“ aufgefasst wird, erscheint eher als bare Unfreiheit, Verweigerung des Diskurses, ja geradezu Angst und Abwehr davor.

Nicht nur, aber besonders bei diesem Thema wären angeblichkonservative“, „bürgerlicheWerte wie eine Versachlichung der Diskussion dringend notwendig.
Es stehen sich hier z.B. emotionalisierte bis infantile „Veganer“-„Rotzgören“, welche etwa die immanente Gewalt in der Natur ausblenden und die mitleidvoll Kühe umarmen und Schweine streicheln wollen, und brachial nicht denkende „Gutbürger“ gegenüber, die es als „ihr Recht“ proklamieren, mehr oder weniger täglich „ihr Fleisch“ zu fressen.

Dies alles auf eine sachliche und realitätsbezogene Ebene zu führen, wären bürgerliche Werte, nicht aber das Pochen auf ein vermeintliches „Recht auf Fleisch“, das es nun mal nicht gibt, schon deshalb weil der Mensch zumindest weitgehend ohne „Tierprodukte“ auskommen kann.

Es erscheint auch als Ergebnis und Spiegelbild Jahrzehnte langer „Politik“ der Sprechblasen „arrivierter“ Politik, von CDU, SPD, Grünen, SED(„Linke“) und neuerdings deren Abziehbild AfD und auch der „anti-autoritären Erziehung“, der „Wohlstands“ unterfütterten „Anspruchs“-Haltung eines der vorgeblichen Lieblings- Feindbilder „neu-rechter Protestler“, der „68er“, denen sie allerdings in ihrem Erscheinungsbild in vielem gleichen…

Dort haben sie gelernt, dass, eine „Meinung“ zu haben und „der Partei“ oder einer „Bewegung“ zu „entsprechen“, wichtiger zu sein scheint als kritisch denken zu können und keine „(Partei-)Linie“ zu vertreten, und dass, wenn etwa solche „Parteien“ meinen, „die Wissenschaft“ zu vertreten, in der es nirgends um „Meinung“, sondern nur um Fakten und deren möglichst vorbehaltlose Interpretation und Umsetzung geht, sie die denkbar schlechtesten Advokaten von Wissenschaft und Bildung sind.

Bei „den 68ern“, der selbst ernannten „Kritischen Theorie“ ging es bei fast allen Protagonisten ja auch nicht darum, wirklich kritisch zu denken, sondern das Zurechtgedachte mehr oder weniger sofort in „politisches“ Handeln umzusetzen, das nur eine Richtung kannte und für die der Feind von vornherein ausgemacht war – so wie für heutige „Demonstranten“ von „Anti-Corona-Demos“, so wie für die CDU, SED, SPD, Grüne und AfD.

Das Ganze nennt sich allen Ernstes auch noch „Demokratie“, deren Protagonisten verhalten sich jedoch wie brutale despotische totalitäre absolutistische mittelalterliche und frühneuzeitliche Herrscher.
Demokratie haben sie offensichtlich nirgends gelernt.

Wo denn auch ?

Was sie gelernt und erfahren haben, ist, dass es zahllose mehr oder weniger unverbunden neben- bis gegen einanderstehende „Meinungen“, „Weltbilder“ oder „Parteien“ gibt, und es zur Durchsetzung einer „Meinung“ vor allem auf „Macht“ ankommt, und dass Argumente gegen dieses Geschrei und Gefecht der „Macht“ und/ oder „Mehrheit“ Habenden oder Anstrebenden keinerlei Chance haben.

            14. Zangenbewegungen vorgeblicher „Gegner“ : gemeinsam gegen alle Freiheitlichkeit

Gerade in so genannten „konservativen“ Kreisen – in reaktionären ohnehin – gibt es etwa Vorbehalte gegenüber dem Islam : völlig zu Recht!, aber weshalb vertreten dann gerade „Konservative“ im „freien Westen“ Haltungen und Inhalte, die von den in der „Islamischen Welt“ typischen oder verbreiteten nur wenig bis gar nicht zu unterscheiden sind …?


— Es werden ja nicht etwa nur möglicherweise überzogene, „phallophobe“ Auswüchse bekämpft und lächerlich gemacht, sondern der gesamte Feminismus wird als „Bedrohung“ und „Unterwanderung“ der „bestehenden Ordnung“ bekämpft.

— Das wichtigste und insbesondere einer Demokratie und offenen Gesellschaft angemessenste Instrument bei der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs – die Stärkung eines von Anfang bei allen Kindern vorhandenen körperlichen und entsprechend mentalen Selbstbewußtseins – wird, wie von Islamisten, als „Frühsexualisierung“ verkannt und diffamiert.

— Die Thematik „Gender“/ „Geschlechterrollen“ wird der Okkupierung durch „linke“, freiheits-, kapitalismus- oder männerfeindliche „Feministinnen“ überlassen und als solche bekämpft, statt gegen deren Mißbrauch dieser Begriffe vorzugehen, was zeigt, dass man sich mit der Thematik aus unreflektierten intrapsychischen Gründen gar nicht befassen, sondern sie nur bekämpfen will, sonst hätte man etwa erkannt, dass gerade progressive Vertreterinnen wie Camille Paglia dieses Fehlverständnis des „Gender“- Begriffs längst attackiert und auseinandergenommen, dabei aber eben nicht solche Abwehrhaltungen des Begriffs „Gender“ ausführen, sondern ihn kritisch, allseitig und als essentiell für gesellschaftlichen Fortschritt und dessen Bewahrung anwenden.

Die Haltung „Konservativer“ gegen die „Gender“- Thematik unterscheidet sich in puncto Freiheitsfeindlichkeit und Verstocktheit allerdings in gar nichts von der begrenzten Anwendung durch vorgebliche „Protagonistinnen“ wie Judith Butler, oder von Islamisten.

Wer die „westliche Freiheit“ wirklich verteidigen, stärken und voranbringen wollte, würde die Konventionen und Ideologie- Grenzen sprengende Kraft wie sie in den Werken von Camille Paglia zum Ausdruck kommt, fördern, statt die Thematik „Gender“ generell abzuwehren.

Aber bei Mrs. Paglia gefällt „Bürgerlichen“ und auch etlichen „Liberalen“ die unumwundene Ausdrucksweise jenseits aller Verlogenheit nicht, und für „Linke“ betet sie deren Selbstgewißheiten und simplifizierendes Weltbild nicht genügend nach, sondern sie nimmt deren Instrumentalisierungen auseinander.

Während Paglia in USA bei den größten Verlagen publiziert wird und Verkaufserfolge erzielt, scheint derzeit außer einem rechtsextremen Verleger – mit dem sich Paglia unausweichlich überwerfen mußte – niemand in Deutschland bereit, sie zu veröffentlichen: ein Armutszeugnis der inländischen „(Verlags-)Kultur“ …!

Diese, und die „Konservativen“, wirken mit bei der Volksverhetzung, Ignoranz und Abwehr gegenüber tatsächlicher Freiheitlichkeit, welche dem glorifizierten „Westen“ Anliegen sein müßte, und dessen Pflicht es wäre, die Freiheitlichkeit zu verteidigen – und „beschweren sich dann über „Linke Hegemonie“ … ?

Das ist die „gesellschaftliche Unterwanderung“ und „Selbstzerstörung“, welche „Konservative“ bei „Linken“ verorten – statt zu erkennen, dass sie doch gerade mit „Linken“ zusammen die Freiheitlichkeit in die Zange nehmen und zerstören …!

Den Denkverboten bei „Linken“ entsprechen seit langem etablierte Denkverbote bei „Konservativen“, der „Mitte“, auch bei „Liberalen“, welche das freie Reflektieren über Werte, gesellschaftliche Institutionen, über Produktion, die Art und Weise des real existierenden Kapitalismus, „die Familie“ restriktiv behandeln.

Häufig sind es die, welche den „Freien Westen“ am vehementesten staatskapitalistischen, sozialistischen oder religiös verbrämten Staaten entgegenstellen, aber kaum je mehr zur Entwicklung und Förderung dieser „Freiheit“ beigetragen haben als klerikale Herrscher oder sozialistische Nomenklatura.

Die versuchte Freistellung des Konstrukts „Familie“ von Kritik, Infragestellung, Erneuerung gehört dabei zum Frag-, Merkwürdigsten und Widersprüchlichsten im „bürgerlichen“, „konservativen“ Milieu.

Nicht nur in der „Islamischen Welt“ ist „die Familie“ ein Kern- und Ursprungs-Ort allergrößter Unterdrückung  – dort werden unzählige Jungen zu „Prinzen“ und „Machos“, Frauen zur „Unterwürfigkeit“ und „Anpassung“ erzogen, dort finden unzählige schreckliche gewaltsame verbrecherische Übergriffe und Morde an Frauen statt, der „Familien“-„Ehre“, des „Gehorsams“ gegen „Vater und Mutter“ wegen.

Abermillionen Menschen werden dort zu geistig Verarmten und Gestörten zugerichtet – ebenso wie es auch im „freien Westen“ der „Tradition“ gemäß Jahrhunderte lang war, wie auch heute unzählige mental Verarmte aus „Familien“ stammen, und wie es „Konservative“ offenbar wieder und verstärkt haben wollen.

Dass hier gerade den proklamierten „Werten“ des „freien“ Westens großer Schaden zugefügt werden kann, und die geforderte Identifikation mit den Eltern, wenn sie sich Kindern als „alternativlos“ darstellt, Unfreiheit und Beschränktheit hervorbringen und ungesunden unhinterfragten „Gehorsam“ gegenüber „Autoritäten“ – oder auch unbewußten zwanghaften „Widerstand“ gegen alle „Vorschriften“ – zur Folge haben kann oder muß, und dass „Familie“ ebenso mißlingen kann wie alles andere auch, und deshalb nicht so idealisiert werden sollte : dass hier also bereits der ungesunde „Gehorsam“ der „Zuordnung“ zu „Gruppen“ statt das grundsätzliche Selbst Denken vorgebildet werden könnte, dies müßte eigentlich ein Grundthema gerade derer sein, die für „bürgerliche“ Werte der Versachlichung, oder „liberale“ Werte der Selbstfindung einstehen zu wollen vorgeben.

15. „Bewußtsein von den Abhängigkeiten“, statt „Freiheits“- Ideologie

Die Priorität, welche „Linke“ seit einiger Zeit „Identitätsproblemen“ (=so genannten, angeblichen „Nebenwidersprüchen“) geben, fand ihr Vorbild längst darin, dass „Konservative“, die „Mitte“ oder „Liberale“ stets versucht haben, und es bis heute tun, das „Materielle“ vom „Geistigen“, einem „Überbau“ zu „trennen“.

Dabei ist zu erkennen, dass von „Konservativen“ beanspruchte „Werte“ im „Kommunismus“ gerade nicht bestritten werden, sondern sich dieser u.a. als „Erbe“ jener „Werte“ verstehen will – während jedoch real existierende „Kommunisten“, und andere hat es nie gegeben und wird es nie geben, gerade das Unmögliche und Selbstwidersprüchliche zu wollen vorgeben: „rein materialistisch“ und zugleich „humanistisch“ sein zu wollen, obwohl der „Materialismus“ unweigerlich jedes „Human(istisch)e“ und jede Einbettung des Menschen in „Natur“ und Schöpfung brachial zerstört und mißachtet –, während es im Kapitalismus bzw. der damit assoziierten Republik grundsätzlich freier Bürger zumindest grundsätzlich möglich ist, sich individuell den Vorgaben der „Mächtigen“ zu entziehen und sich nicht „rein materialistisch“ , also „a-sozial“ zu verhalten – jedoch erschwert es der real existierende Kapitalismus leider eher, sich „sozialverträglich“ zu verhalten:

„Gewinn“ wird hauptsächlich mit destruktiver, zerstörerischer, asozialer „Produktion“ und Dienstleistung gemacht.

Herrschaft von Menschen über andere Menschen, Armut, Willkür aber erbringen auf Dauer keine produktive Arbeit und entsprechende Ergebnisse.


Schliesslich hat etwa die Fortsetzung des Sklavenhandels und entsprechender Mentalität, bis heute in Saudi-Arabien, Qatar oder noch im Darfur-Konflikt zu ersehen, die „Muslimische Welt“ gegenüber „dem Westen“ zur Rückständigkeit geführt:  es gab dort bis heute weder eine „französische“/ bürgerliche noch eine „industrielle“ Revolution, sondern eine Fortsetzung feudaler, autokratischer und despotischer Systeme, denen die Menschenrechte ebenso gleichgültig, ja Feindbild sind wie die Potenziale eines freien Arbeitsmarktes unabhängiger und mit Rechten ausgestatteter Teilnehmer.


„Liberale“, „Konservative“, „Mitte“ untergraben bei deren Missachtung ihre vorgegebenen eigenen „Werte“, während der „Kommunismus“ vollständig überhaupt keine Vorstellung von „Werten“ vermittelt, diese als reinen „Überbau“ diffamiert und nur das als „rein materiell-existentiell“ Definierte gelten lassen will, das keiner einzigen genauen kritischen Überprüfung Stand hält und sämtliche Grundfragen des (menschlichen) Daseins komplett außer acht läßt.


Die in den meisten freiheitlichen Rechtsstaaten/ Republiken auf Basis des Individualrechts verbreitete Ideologie der so genannt „freien Wirtschaft“ jedoch widerspricht in vielem gerade den Individualrechten und deren Verwirklichung eklatant, wobei „der Kapitalismus“ und tatsächlich freiheitliche Wirtschaftsordnungen allerdings durchaus die Möglichkeiten und Instrumente hätten, die der „Kommunismus“ erst gar nicht ernstnimmt und aufnimmt, nämlich „sozial verträgliches“ Wirtschaften und Leben nicht der „individuellen Entscheidung“ und besonders bewußten oder betuchten Bürgern anheimzustellen, sondern sie als Umsetzung „republikanischer Werte“ der größtmöglichen Entfaltung der Potentiale aller Individuen erkennt und fördert, und damit allen Bürgern zu verstehen gibt, was in einem freiheitlichen Rechtsstaat erwünschte und zu fördernde Werte sind, und welche nicht.

Die Umsetzung kann bei entsprechenden Vorgaben getrost der „freien Wirtschaft“ überlassen werden – wenn z.B. Bürger erstmal ein Recht auf etwa zuckerfreie/-arme, vollwertige, vitalstoffhaltige Ernährung, emissionsarme Fortbewegung usw. haben: Vorgaben oder Unterlassungsgebote gibt es schliesslich sinnvoller Weise auch bereits jetzt, deshalb ist die ideologische Rede von „Vorschriftenmacherei“ irreal.

Es stimmt vielmehr, dass diverse „Vorschriften“ keinem Gesamtkonzept folgen, einander widersprechen, sich als Flickwerk darstellen, lähmend und kontraproduktiv sind.

Der Befreiungsschlag wäre Sache und Aufgabe „der Politik“, des „Staates“ – wenn solche Vorgaben als vermeintlich “unpopulär“, beim „Volk“ nicht „ankommend“ beargwöhnt werden, dann könnte dies daran liegen, dass die Politik dem „Volk“ zu lange einen falschen „Freiheits“- Begriff vermittelt hat, dass es nämlich absolute „Freiheit“ gar nicht geben kann, solange Menschen zusammenleben – und selbst solitär Lebende sind Bedingungen unterworfen –, sondern es gibt nur ein mehr oder weniger entwickeltes „Bewußtsein von den Abhängigkeiten“, mehr oder weniger („verantwortungsvoll“) entwickelte „Persönlichkeiten“.

Das „Ich“ steht nicht gegen ein „Kollektiv“ – sondern es gibt nur Menschen mit begrenztem oder erweitertem, ausgebildetem Ich.

Es kann also nur darum gehen, Verantwortung und Bewußtsein zu stärken: das sind „konservative“, „republikanische“ Werte, und allerdings keine „kommunistischen“, da diese nirgends vom „Ich“ ausgehen, welches der einzige jedem mögliche Weltzugang ist, niemals ein „Kollektiv“.

Und dies muß natürlich seinen Widerhall und seine Entfaltung im „alltäglichen“ Leben, der „Produktion“, dem Umfeld, den Institutionen, der ständigen Erfahrung finden.

Es müßte also sehr viel dafür getan werden, Menschen die Möglichkeit zu geben, so menschenwürdig zu leben, dass sie Stärke entwickeln können. Dann respektieren sie auch unterschiedliche Identitäten, wenn ihre eigene anerkannt, gefördert und respektiert wird.

„Respekt“ bedeutet allerdings nicht unbedingt immer, jemanden so „zu lassen“, wie er (angeblich) „ist“, sondern wohl weitaus häufiger, ihn ernstzunehmen, sich kritisch mit ihm – wie auch mit der eigenen Wahrnehmung – auseinanderzusetzen : dass es hieran eindeutig sowohl bei „Linken“ wie „Liberalen“ wie auch der (selbst ernannten) „Mitte“, „Konservativen“ und nicht nur bei Reaktionären fehlt, ist offensichtlich, zutiefst bedauerlich, und – vor allem – zerstörerisch.

„Linke“ verbreiten puren Hass gegen alle Unternehmer, „Reiche“, Vermieter, Eigentümer, gegen Liberale, gegen alle, die „anders denkend“ sind als „Linke“, sie entmenschlichen diese und fügen sie zu „Gruppen“ mit angeblich spezifischen Eigenschaften zusammen, um sie als Feindbild aufzubauen und dagegen scheinbar „politisch“ vorzugehen –

„Politik“ beinhaltet jedoch gerade Differenzierung, Betrachtung ALLER Interessen, Eigenheiten, Gegebenheiten, wirkliche „Politik“ hätte gerade nichts mit „Macht“ und Ideologie zu tun, sondern mit AUSGLEICH.

Wer sich „politisch links“ verorten, darüber *nicht* reflektieren *will*, **genauso wenig wie irgendein Nazi**, der verbreitet unausweichlich, selbst wenn nicht bewußt gewollt, Hass gegen alle „Anders Denkenden“ – und beschwert sich dann womöglich, wenn ihm selbst Hass entgegenschlägt; der inszeniert sich als Opfer, doch übersieht seine Täterschaft.

Den meisten Hass aller „Seiten“ laden freilich diejenigen auf sich, welche ALLE „Interessen“- Träger kritisch betrachten und einen RATIONALEN KERN zu erkennen intendieren gegen ALLE Ideologie.

Wenn „wir“ wollen, dass diese freiheitliche Gesellschaft nicht erodiert, insbesondere durch Ausgeliefert- Sein der Bürger an die Unfähigkeit – durch „Partei“lichkeit – „der Politik“ und deren Folgen, und dass diese Gesellschaftlich grundsätzlich bleibt wie sie (noch) ist, dann ist nötig, dass sich dies verändert:


dass die Bürger in jedem Moment ein Bewußtsein davon spüren, dass sie – jeder Einzelne, aber auch jeder „Andere“ – die Träger des Rechts, und der Verantwortung sind: nicht aber primär „der Staat“, nicht „die Parteien“, nicht „Behörden“, auch nicht die Exekutive, Legislative oder Iudikative: diese haben nur eine Dienstleistung und Unterstützung für die zu erbringen, welche Träger des Rechts sind:

sobald das Gefühl zu entstehen drohte, wiederum an diese Träger des Rechts ausgeliefert zu sein, an einen absolutistischen bis totalitären“Volkswillen“, hätten die Staats-Gewalten einzugreifen, so wie ein wirklicher Rechtsstaat nicht manisch oder vorrangig nach „Schuld“, Sühne und Strafe rufen und suchen würde und wirkliche Demokraten Besseres zu tun hätten als „ihre Partei“ als die Lösung anzupreisen und allen anderen die „Schuld“ zu geben für Versagen, Irrtum, Widersprüchlichkeit, an der vielmehr alle mehr oder weniger beteiligt sind.

Die Suche nach Verständnis und dem Bestmöglichen, bei aller menschlichen Begrenztheit, an die Stelle von Rechthaberei und Machtgehabe zu setzen, ist Inhalt von Demokratie: der größtmögliche Abstand zu allem Unrecht ist mit allem Recht anzustreben.

Recht sein statt haben, ist Recht schaffen.

Manchmal sogar ohne Lücken zwischen den Worten, ohne Anführungszeichen. 

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