Zum „Fest der Liebe“ 2019: Braucht der Hass eine Rehabilitierung ?

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<<  There´s a crack in everything/ That´s how the light gets in  >>

(Leonard Cohen, 1934-2016/ Kanadischer Songwriter)

Allseitig kritisches Denken scheint es schwer zu haben – favorisiert werden „Meinungen“, „Parteien“, die Hauptsache scheint zu sein, einen „Standpunkt“ sein Eigen nennen zu dürfen, der als „wiedererkennbar“ positiv benannt wird, wobei es aber eher lapidar, nüchtern und profan darum gehen könnte, das „Einordnen“ zu erleichtern, um vielleicht den Proporz in Talkshows anstrengungslos gewährleisten zu können.
Selbstdistanz oder der Anspruch auf Differentiationsfähigkeit bringen keine „Klicks“ von „Followern“, die „bestätigt“ werden wollen und „bestätigen“ sollen  – Konjunktur zu haben scheinen, als Voraussetzung von „Meinung“ statt Denken, die Gefühle, Emotionen, auch „Besorgtheiten“, die nicht in Frage gestellt zu werden haben und bereits per se Autorität heischen mit vorgeblicher „Authentizität“, scheinbarer „Ehrlichkeit“  – nur ein Gefühl scheint wenig Follower zu haben:
das ist der Hass.
Warum hat er es so schwer ?

Eigentlich müßte Hass doch als das einzige Gefühl erkannt werden, das nur in absoluter Authentizität und Ehrlichkeit vorhanden sein kann : von daher erscheint es unverständlich, weshalb er so wenig „Bestätigung“ erfährt, und abgelehnt, verfolgt, verboten werden soll.

Nüchtern, „rational“, differenziert betrachtet, ist Hass ein Gefühl wie alle anderen auch: er kann verfehlt sein, Verirrung, maßlos, unberechtigt, insbesondere ein Ergebnis von verdrängten eigenen anderen Gefühlen, also falsch, und damit auch inakzeptabel, zu bekämpfend, wenn möglich mit Argumentation zu begegnend … doch dass er auch berechtigt sein könnte, wie Liebe, Mitleid, Sorge, Schmerz ? – das scheint ihm kaum, immer weniger zugestanden zu werden.

Ist es mit der „Authentizität“ etwa gar nicht so weit her wie oft beschworen oder vor sich hergetragen ?

Womöglich ist es gerade die Ehrlichkeit, welcher die Ablehnung gilt ?

Liebe, Empathie, Bestätigung und Weiteres kann man heucheln – Hass kaum.

Wer grundsätzlich die „freie Meinungsäußerung“ bejahen, erhalten, fördern, aber etwas so Unmittelbares wie den Hass unterdrücken will, könnte eine gestörte, eingeschränkte Auffassung von Freiheit, oder auch „Echtheit“ haben.
So wie Liebe, Mitleid, Sorge abgelehnt, als unecht, unpassend, störend, unerwünscht abgelehnt – aber auch angenommen –  werden können, kann dies auch gegenüber dem Hass geschehen : doch ihn anzunehmen, zu verstehen, zu begrüßen, scheint dem Hass kaum zuteil zu werden.

Dabei ist hier Wahrnehmung, Bewertung, Rezeption ebensowenig eindeutig wie auch bei anderen Gefühlen – was der Eine z.B. als „Hassrede“ einordnen oder empfinden will, kann von Anderen ganz anders wahrgenommen werden; dennoch wird so getan als sei es klar, was „Hassrede“ sein und wie sie behandelt werden soll : Gegenrede, Einwände, andere Auffassungen, Hintergründe, Differenzierungen werden etwa vom „NetzDG“ gar nicht erst zugelassen.

Es muß „gelöscht“, „angezeigt“, bestraft werden.

Es wird erst gar nicht hingeschaut, es wird Empathie untersagt, nicht gefragt, ob bspw. Wut und Ablehnung gegenüber dem Islam womöglich von einer als „unzüchtig“ verfolgten, „nicht ordnungsgemäß bedeckt“ gekleideten Frau oder von einem wegen Homosexualität aus der islamischen Welt verfolgten Mann geäußert wird, ob deren eruptiv geäußerte Gefühle gegen den Islam nicht einfach verständlich sein könnten: es wird „geblockt“, „gemeldet“; ansonsten angeblich stets so erwünschte Gefühle werden auf einmal als „zu emotional“, „zu kontrovers“ abgelehnt und sanktioniert, als seien deren Äußerungen gleichzusetzen mit etwa denen selbst ernannter „Islamkritiker“, deren eigene häufig als „wertkonservativ“, „christlich“ oder ähnlich überhöhte „Überzeugungen“ sich in ihren reaktionären Haltungen merkwürdig wenig von den „kritisierten“ Rechtgläubigen des Islam zu unterscheiden scheinen.

Die Gleichsetzung von Hass mit „Extremismus“ oder Terrorismus ist eher selbst extremistisch und unterdrückt die freie Wahrnehmung.

Es war einmal, als etwa die SPD „mehr Demokratie wagen“ wollte und mit etlichen ihrer Protagonisten für Aufbruch, Freiheitlichkeit, Liberalität stand …

… und heute sind es gleich drei ausgerechnet Justiz-Minister/-innen der SPD hintereinander, die eigentlich in einem Rechtsstaat für Bewahrung und Ausbau von Freiheits- und Individualrechten auftreten müßten, doch an kaum überbietbarer Verlogenheit, Spießigkeit und Freiheitsfeindlichkeit mit verkniffenen Figuren wie Barley oder Lambrecht für gnadenlose Einschränkung, Bedrohung und Verfolgung offener, kontroverser und damit unausweichlich auch emotionaler Auseinandersetzung und Konfrontation stehen.

Wie sonst kann man als Anhänger eines freiheitlichen Rechtsstaates dieser Piefigkeit und Borniertheit der engen Beschränkung erlaubter Gefühle, Gedanken und Äußerungen anders glaubwürdig, „authentisch“ entgegentreten als mit Wut, Ablehnung, Hass ?

Wer sich von jener Engstirnigkeit nicht bedroht fühlt und sich nicht entsprechend entschieden äußert, dem kann ich nicht abnehmen, dass er sich um die Bewahrung des Rechtsstaates ehrlich sorgt.
Die berüchtigte „Political Correctness“ – freilich auch ein unklarer, häufig nicht, oder recht unterschiedlich definierter Begriff – wirkt so de facto als ein Sammelbegriff für angewandten Machtmissbrauch: was hätte solcher anderes verdient als Hass ?

Vermeintlich oder tatsächlich Mächtige entscheiden, was man sagen darf oder nicht, bestrafen diejenigen welche sich nicht daran halten, und paradoxer Weise geschieht dies weithin häufig auch noch unter dem Siegel der „Antidiskriminierung“, der „Gleichheit“ und des „Schutzes von Schwachen“. 

Schwache aber schützt man am besten dadurch, dass sie aussprechen, was sie unterdrückt, und sie sich dagegen zur Wehr setzen dürfen.
„Facebook“-User brauchen keinen „Staat“, der den „Social Networks“ nachstellt und „Steuern“ abknöpfen will – sondern „Nutzer-Rechte“ ! – und eigene, vom „Social Network“ bereitzustellende Möglichkeiten, diese unkompliziert und zugänglich selbst durchsetzen zu können !

Der „Christopher Street Day“ zum Beispiel aber würde heute – so wie er original 1969 angekündigt, begleitet und durchgeführt wurde – „bei Facebook gesperrt“, es wäre „Hassrede“, es wäre „politisch nicht korrekt“.
Ebenso wie zahllose Werke der „Aufklärung“, auf die „Europa so stolz“ sein will, die „Westliche Welt“…Voltaire, Nietzsche, Schiller, Heine, Schopenhauer, Diderot und etliche mehr: würden „gemeldet“ durch das „NetzDG“:

Verursacht von fulminanten Geistesgrößen wie „Christine Lambrecht“, „Katarina Barley“ oder „Heiko Maas“ müßten sie sich „vor einem Gericht verantworten“, vor Macht mißbrauchenden „tragenden Mitgliedern der Gesellschaft“, die „vom Staat bezahlt“ werden, jedoch angeblich „unabhängig entscheiden“, wie nach §130 StGB („Volksverhetzung“) oder §166 StGB („Blasphemie“).

Im zwangs-verordneten Schweigen, der „Anpassung“, des „guten Tons“, der „Diplomatie“ hat immer der Rücksichtsloseste und Machtmißbrauchendste die Oberhand.
Wer Kinder zu „Anstand“, zum „Gehorchen“, zum „Gib dem Onkel das schöne Händchen“ dressiert, der wird Missbrauch bekommen.

Wer Menschen erlaubt, ihr Elend, ihre Unterdrückung, die Wirkungen der ihnen auferlegten Verbote oder Bedrohungen herauszuschreien, völlig „inkorrekt“, der wird nur dann Missbrauch dieser Freiheiten bekommen, wenn er zuvor kein besseres Beispiel dafür gegeben und entwickelt hat, wie man ohne Missbrauch offen diskutiert.

Dazu würde man aber echte Autorität brauchen; „Political Correctness“ verbreitet und heischt nach einer unechten „Autorität“, sie entzieht Menschen das Vertrauen, ist damit taktlos, unanständig und züchtet Hass in unguter, destruktiver Form.
Wer mit „seinen Kindern“ so umgehen, ihnen den Mund verbieten, ihre Gefühle nicht ernstnehmen und auch kein Beispiel besserer und ehrlicher Auseinandersetzung geben würde, der bekommt Heranwachsende, die auf dem Unterdrückten umso vehementer bestehen :
Renitente egozentrische selbstbezogene selbstgerechte rücksichtslose mental und geistig Eingeschränkte, also sowas wie „Wähler“ von „AfD“ oder SED/“Linke“, oder auch einen Rezo.

Menschen mit dunkler Hautfarbe mit Bananen zu bewerfen und Affenlaute zu machen, ist z.B. nicht „politisch inkorrekt“, es ist Rassismus, und muß auch so genannt werden.
Dies zu benennen, darf und kann kein Problem sein.

Leider jedoch wird mit der „Political Correctness“ das genaue und schonungslose Benennen gerade weithin zum Problem gemacht  ! : dies ist das Problem der „Political Correctness“ – dass man bestimmte unerträgliche und unverzeihliche Verhaltensweisen auch so benennen darf und soll, andere jedoch nicht

Oder auch: Person A, welche angeblich „Hass ablehnt“, hasst fast immer durchaus selbst – nur etwas anderes als Person B -, und gibt dabei vor, „Hass zu bekämpfen“, dabei will er nur bekämpfen, dass Person B nicht das aus seiner Sicht „Richtige“ hasst …
Etwa der Rassismus des Islam, dessen unbestreitbarer und nachweisbarer Anspruch, „letztgültige Offenbarung“ zu sein und alle Nicht Rechtgläubigen“ zu Menschen zweiter Klasse zu erklären, wie es sich etwa in der „Kairoer Erklärung“ manifestiert: dieser soll z.B. nicht benannt werden, es wird als „Islamophobie“, als eine Art „Krankheit“ stigmatisiert und diffamiert, obwohl es gerade ein Ausdruck der Klarsicht, klaren Verstandes ist, wie z.B. bei Voltaire („Der Fanatismus, oder Mohammed“).

Durch das faktische Verbot, solche (religions-)wissenschaftlich belegte Wahrheiten über den Islam auszusprechen, wird dessen Aussprechen den Rechtsradikalen überlassen, die es entsprechend verkürzen – um es dann stigmatisieren und sich selbst als „tolerant“ behaupten zu können, obwohl größte Teile der „Islam Community“ dieselben Auffassungen haben wie die AfD: das eine wird „toleriert“, das „andere“ genau Gleiche wird bekämpft.

Es wird einfach kurz geschlossen, dass, wer solche belegbaren Erkenntnisse über den Islam nicht verleugnet, auch jeden einzelnen Gläubigen „ablehnen“, oder auch grundsätzlich die Möglichkeit eines „persönlichen“, „ehrlichen“ Glaubens abstreiten würde und müsse.

Das Problem der „Political Correctness“ ist mithin nicht nur seine Inkohärenz, oder auch: Widersprüchlichkeit, oder auch: Verlogenheit, sondern auch oder vor allem, dass er genau beschreiben, definieren und festlegen zu können vorgibt, was „richtig“ und „falsch“ und was zu ahnden sei.

Dritte und weitere Möglichkeiten scheinen nicht vorgesehen zu sein, so dass etwa Verständigung oder Einvernehmen bezüglich bestimmter Auffassungen vorhanden sein könnten, dabei aber nicht unbedingt „Einigkeit“ erzielt werden müßte.
Dass weiterhin, auch ungeachtet von Übereinstimmungen keine Harmonie und keine gleichen Bewertungen, sondern scharfer Dissens vorliegen und dass dessen Annehmen und der Umgang damit Freiheitlichkeit und Demokratisierung schärfen, bewahren, stärken könnten anstelle von Verdikten und Sanktionen gegenüber dem vermeintlich „Korrekten“ und/ oder dem „guten Ton“, solche – für ein demokratisches Gemeinwesen aber eigentlich konstituierenden – Differenzierungen bleiben „unerhört“.

Nur „Einvernehmen“ wird angestrebt, ertragen oder erzwungen – „Unvernehmen“ muß sanktioniert, abgelehnt, diffamiert werden, z.B. als „Rassismus“ oder „-phobie“…

Aber: „Unter Unvernehmen wird man einen bestimmten Typus einer Sprechsituation verstehen: jene, bei der einer der Gesprächspartner gleichzeitig vernimmt und auch nicht vernimmt, was der andere sagt.
Das Unvernehmen ist nicht der Konflikt zwischen dem, der ‚weiß‘ und jenem der ‚schwarz‘ sagt.
Es ist der Konflikt zwischen dem, der ‚weiß‘ sagt und jenem, der auch ‚weiß‘ sagt, aber der keineswegs dasselbe darunter versteht bzw. nicht versteht, dass der andere dasselbe unter dem Namen der Weiße sagt.“ (Jacques Rancière, „Das Unvernehmen“, Frankfurt a.M./Berlin – Suhrkamp – 2002, S. 9 f.).

Man kann also z.B. etwas als „Hass(rede)“ empfinden und der Empfindung Anderer hierbei zustimmen, jedoch ganz andere Hintergründe, Bewertungen, Folgerungen daraus ziehen, und dabei dessen Ausgrenzung, Verfolgung und Sanktionierung ablehnen, anders als der Eine, welcher in der Auffassung als „Hass“ übereinstimmt, diesen aber untersagen will, während der Andere den Hass als berechtigt und nachvollziehbar begrüßen kann.

Oder auch: der selbst ernannte „Bekämpfer des Hasses“ drückt hierbei das aus, was er angeblich „bekämpft“ oder abzulehnen vorgibt – er zeigt und beweist seinen Hass und seine Unterdrückung gegen alles was er nicht verstehen will, oder kann.

Er hasst nicht den Hass – sondern er haßt es, wenn dieser ihm aufzeigt, wie wenig „authentisch“ er sein, also seine eigenen tatsächlichen Gefühlen lieben könnte.

Was es auf sich hat mit einer Liebe, welchen Bestand sie hat, dies erfährt sich nur mit einem klaren unerschrockenen Blick auf das was ist, die Gründe oder auch Abgründe : ist man sich all dessen bewußt, und bleibt sie bestehen, so ist sie nicht falsch, und wenn doch, so helfen keine Abwehrmechanismen.

Ebenso ist es mit dem Hass; versucht man ihn nüchtern zu betrachten, zu ergründen, ob er nachvollziehbar oder sein kann, so kann es geschehen, dass etwas oder einiges Berechtigte zu finden wäre – oder auch nicht: dann darf, soll oder muß er auch zurückgewiesen werden. Wenn aber doch, so helfen keine Abwehrmechanismen.

Nicht „Hass“ per se, als äußerliche Erscheinung, sollte oberflächlich abgelehnt, verfolgt, bestraft, untersagt werden – sondern nur wenn er sich als grundlos und somit unzulässig herausstellt.
Nicht „formal“ beleidigend oder unflätig klingende Äußerungen an sich sollten ohne näheres Hinsehen juristisch bestraft werden – sondern es sollte verhandelt und ergründet werden, ob „harte“, „kontroverse“ Bezeichnungen Berechtigung haben könnten.

Wenn nicht, sollten sie auch entsprechend sanktioniert und untersagt werden.

Etwa im Fall Renate Künast hat das Landgericht Berlin eine solche Absicht scheinbar verfolgt und sich dahingehend geäußert, dass, wenn die Politikerin relativierende Ansichten zu sexuellen Handlungen mit als minderjährig Bezeichneten und unmündig Geltenden äußert, sie sich entsprechende Invektive gefallen lassen müsse – freilich hat das Gericht „übersehen“, dass sich Künast längst mehrfach entsprechend distanziert und ihre früheren Äußerungen als „falsch“ bezeichnet hat.
Selbst wenn sie das nicht getan hätte, bliebe es allerdings fraglich, ob es berechtigt und läßlich sein kann, sie dermaßen zu beschimpfen.
Jedenfalls zeigt diese Auseinandersetzung, dass es durchaus möglich wäre, eine solche auch zu „Hass“-Taten inhaltlich zu führen statt sich auf Formalien wie den „guten Ton“ zurückzuziehen.

Hass auf den Hass kann ebenso fragwürdig, pauschalisierend, abwehrend oder unberechtigt sein wie der Hass selbst.
Wer „den Hass bekämpfen“ und als ungeeignet für eine sinnvolle Auseinandersetzung verdeutlichen will, ihm aber selbst mit Hass und Ablehnung begegnet statt mit möglicher Differenzierung und auch selbstkritischer Betrachtung, wird womöglich den Hass eher verschärfen.

Wer behauptet, gegen Hass zu sein, muß bereit sein, ganz genau hinzuschauen, auch auf sich selbst, ob er mit dem Hass etwas von sich schiebt, das er bei sich ungern wahrhaben möchte.
Wer es vermeidet, genau hinzuschauen, verweigert – bei sich selbst und anderen – den Blick auf die Brüche der Glätte, der „Überzeugungen“, der „Meinungen“, dorthin wo sich die Mauern öffnen könnten, wo das Licht hineinkäme.

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